Die Geflügelpest breitet sich im Märkischen Kreis aus. Der hochansteckende Influenza A‑Virus des Subtyps H5N8 wurde in einem zweiten Geflügelbetrieb in Menden nachgewiesen.
In der Folge mussten 202 Hühner, zehn Enten und eine Gans getötet werden, das teilt der Kreis mit. Darüber hinaus musste das Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometer um den betroffenen Betrieb geringfügig geändert werden. Eine entsprechend angepasste Allgemeinverfügung über die Festlegung eines Sperrbezirks und des Beobachtungsgebiets sowie Anordnung der Aufstallungspflicht im Beobachtungsgebiet zum Schutz gegen die Geflügelpest tritt mit Wirkung zum 8. April in Kraft. Der Kreis weist darauf hin, dass nach bisherigen Erkenntnissen keine weiteren Betriebe im Beobachtungsgebiet betroffen sind.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat seinerseits per Allgemeinverfügung vom 29. März eine Aufstallungspflicht für Geflügel angeordnet. Diese gilt auch für den gesamten Märkischen Kreis. Die Geflügelpest war in der Region vor wenigen Tagen erstmals in einem Betrieb in Menden nachgewiesen worden.
Wie das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen mitteilt, sind Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögel dem Veterinäramt des jeweiligen Landkreises zu melden. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollen nicht berührt, eingesammelt oder selbst vom Fundort verbracht werden.
Vorsicht ist auch beim Kauf von lebendem Geflügel über fliegende Händler geboten. Das aktuelle Geschehen um einen Ausbruch der Geflügelpest im Kreis Paderborn in unmittelbarem Zusammenhang zu einem Handel mit lebendem Geflügel im Reisegewerbe zeigt, dass die Geflügelpest auch überlebende Tiere in andere Bestände eingetragen wird. Nicht nur Nordrhein-Westfalen ist von diesen Verkäufen betroffen. Über den Handel mit lebendem Geflügel in kleinen Mengen, insbesondere an Hobbyhalter, wurden Legehennen aus Ostwestfalen in sechs weitere Bundesländer veräußert. Auch dort konnten in Folge des Ausbruches im Kreis Paderborn bereits erneute Ausbrüche festgestellt werden.
Für Menschen, die keinen unmittelbaren Kontakt zu infizierten Tieren haben, bedeutet das Geflügelpest-Virus keine Gefahr. Auch können Geflügelfleisch sowie Eier nach Erhitzen gefahrlos verzehrt werden. Bedenken, wonach aufgrund der Geflügelpest Freilandeier knapp werden, sind nach Einschätzung des Umweltministeriums unbegründet.
Aufgrund der derzeitigen Seuchenlage ist auch bei Hobbyhaltern eine tägliche Kontrolle der Todesraten sowie der Produktionsdaten im Tierbestand erforderlich. Erhöhte Sterblichkeitsraten (mehr als zwei Prozent des Bestandes innerhalb von 24 Stunden) sowie rückläufige Legeleistungen sind unverzüglich beim Veterinäramt des Märkischen Kreises zu melden. Das leitet dann eine amtliche Probenuntersuchung und alle weiteren tierseuchenrechtlichen Maßnahmen ein. Bei positivem Nachweis der Geflügelpest wird die Tötung des Tierbestandes angeordnet. Eine Aufhebung der eingerichteten Restriktionszonen erfolgt erst, wenn alle Tiere negativ untersucht sind.
Im Sperrbezirk gelten folgende Regeln:
• Einrichtung Sperrbezirk mit drei Kilometer Radius
• Geflügel muss in einen Stall oder in eine Voliere mit nach oben geschlossenem Dach
• Geflügelhalter müssen Haltung beim Veterinäramt melden (falls noch nicht geschehen)
• Auffällige Todesfälle müssen gemeldet werden
• Bestände werden amtstierärztlich begutachtet
Im Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern gilt folgendes:
• Geflügel muss in einen Stall oder Voliere mit nach oben geschlossenem Dach
• Geflügelhalter müssen Haltung beim Veterinäramt melden (falls noch nicht geschehen)
• Auffällige Todesfälle müssen gemeldet werden