Das Land NRW hat am Montag die Förderrichtlinie zur Wiederaufbauhilfe für Betroffene der Hochwasserkatastrophe veröffentlicht. Anträge für Aufbauhilfen können ab Freitag, 17. September über ein Online-Förderportal gestellt werden. Einzelne Städte und Kommunen des Märkischen Kreises sind schwer von der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli getroffen worden. Nun stellt das Land NRW Geld für den Wiederaufbau bereit. Vergangene Woche haben Bundestag und Bundesrat den 30 Milliarden Euro schweren Hilfsfonds verabschiedet. Für NRW sind bis zu 12,3 Milliarden Euro vorgesehen.
Das Land hat am Montag Details der Förderrichtlinie für die Wiederaufbauhilfe veröffentlicht. Anträge für Aufbauhilfen sind für folgende Bereiche möglich:
- für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft,
- für Unternehmen,
- für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft,
- für Fischerei und Aquakultur,
- sowie für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen.
Die Anträge von Privathaushalten und Unternehmen der Wohnungswirtschaft können ab dem 17. September und bis zum 30. Juni 2023 über ein Online-Förderportal gestellt werden.
Auf der Seite des Landes NRW www.land.nrw/wiederaufbauhilfe sind die wichtigsten Informationen und ab dem 17. September der Link zum Online-Förderportal zu finden. Dort sind ebenfalls die Informationen und Wege der Antragstellung für die Unternehmen aufgeführt.
Parallel bietet das Land NRW ab sofort eine Servicehotline für geschädigte Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen an. Das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr unter der Nummer 0211 / 4684–4994 erreichbar.
Weitere Informationen finden Interessierte und Betroffene unter: https://www.maerkischer-kreis.de/hochwasser.php und www.land.nrw/wiederaufbauhilfe.