In den vergangenen Wochen wurden die Freiheiten bei der Durchführung von Gottesdiensten umfangreich erweitert. Gleichzeitig bestimmen sich Abstandsregeln, Gemeindegesang und einfache Rückverfolgbarkeit nach der lokalen Inzidenzstufe im Kreis bzw. in der kreisfreien Stadt.
In der Inzidenzstufe 1 ist die Durchführung der Gottesdienste und das gemeinsame Singen auch im Innenraum weiter zulässig, wenn alle Teilnehmenden eine mindestens medizinische Maske beim Singen tragen. Weiter gelten in der Inzidenzstufe 1 der Mindestabstand von 1,5 Metern mit der in § 4 Abs. 5 CoronaSchVO genannten Ausnahme des eigenen Hausstandes und die Verpflichtung zur Erfassung der Kontaktdaten (einfache Rückverfolgbarkeit). Zudem ist grundsätzlich eine Maske auch am Platz und auf dem Weg zur und von der Kommunionausgabe zu tragen.
Für den Pastoralverbund Balve-Hönnetal werden diese Regelungen wieder ab Samstag, 7. August, Gültigkeit haben. Das bedeutet, dass die Kirchenbänke wieder nur eingeschränkt besetzt werden können, die Ordnerdienste wieder die Kontaktdaten auf vorbereiteten Zetteln ausfüllen lassen und die Besucherzahl wieder eine maximale Obergrenze erhält.
Die Verantwortlichen in den Kirchengemeinden bitten alle Gottesdienstbesucher um Verständnis und umsichtiges Verhalten.