WhatsApp wird für viele Märker zur Betrugsfalle

Die Whats­App-Betrü­ger ver­stär­ken ihre Akti­vi­tä­ten. Am Mon­tag und Diens­tag waren sie lei­der sehr erfolg­reich: Eine 48-jäh­ri­ge Alten­ae­rin und eine 55-jäh­ri­ge Frön­den­ber­ge­rin über­wie­sen Geld. Zuvor hat­te bereits eine 64-jäh­ri­ge Kier­s­pe­rin Geld transferiert.

Die Masche funk­tio­niert seit Mona­ten: Auf dem Smart­phone der Opfer lan­det eine Nach­richt, in der sich ein Unbe­kann­ter als Sohn oder Toch­ter aus­gibt. Sie schrei­ben, dass sie eine neue Han­dy­num­mer haben, weil das alte Han­dy kaputt sei oder gestoh­len wur­de. Dann kom­men sie sehr schnell auf das The­ma Geld: Sie müss­ten drin­gend eine Rech­nung bezah­len und bit­ten um rasche Hil­fe. Wenn sie mer­ken, dass ihr Betrug funk­tio­niert, legen die Betrü­ger umge­hend nach und for­dern wei­te­re Überweisungen.

Die 48-jäh­ri­ge Alten­ae­rin ver­an­lass­te ins­ge­samt drei Über­wei­sun­gen auf unter­schied­li­che Kon­ten, bevor sie stut­zig wur­de, weil der angeb­li­che Sohn Din­ge schrieb, die ein­fach nicht stim­men konn­ten. Die drit­te Über­wei­sung schei­ter­te. Den­noch blieb ein vier­stel­li­ger Schaden.

Eine 55-jäh­ri­ge Frön­den­ber­ge­rin bekam am Mon­tag eine Mes­sa­ge, die angeb­lich von ihrer Toch­ter stamm­te. Auch sie über­wies hilfs­be­reit eine vier­stel­li­ge Sum­me. Am nächs­ten Tag kam auch in die­sem Fall eine Nach­for­de­rung. Bevor sie auch die­ser nach­kam, traf sie ihre Tochter.

Eine 64-jäh­ri­ge Kier­s­pe­rin konn­te nach der ers­ten Nach­richt nur eine drei­stel­li­ge Sum­me über­wei­sen. Die Nach­richt stamm­te angeb­lich von der Freun­din ihres Soh­nes. Doch auch hier arbei­te­ten die Täter nach: Sie for­der­ten am Mon­tag Nach­schlag per „Echt­zeit­über­wei­sung“. Die Kier­s­pe­rin gab nur einen „nor­ma­len“ Über­wei­sungs­auf­trag bei ihrer Bank ab. Sie schöpf­te dann aber doch Ver­dacht, rief die ech­te Freun­din ihres Soh­nes an und der Schwin­del flog auf. Sie konn­te die Trans­ak­ti­on noch stop­pen, muss­te dafür aller­dings eine Gebühr zah­len. Das Beson­de­re an die­sem Fall: Im Dis­play des Han­dys erschien der angeb­li­che Name der Freun­din – aller­dings in fal­scher Schreibweise.

Wei­te­re Emp­fän­ger der Nach­richt in Hemer, Men­den, Mei­nerz­ha­gen und Iser­lohn erkann­ten den Betrug, blo­ckier­ten die Absen­der-Num­mer und erstat­te­ten eben­falls Anzei­ge bei der Poli­zei. Eine 71-jäh­ri­ge Iser­lohne­rin und eine 61-jäh­ri­ge taten etwas sehr Ver­nünf­ti­ges: Sie rie­fen vor einer Über­wei­sung ihren ech­ten Sohn bzw. ihre ech­te Toch­ter unter seiner/ihrer bekann­ten Num­mer an. So flog der Schwin­del auf.

Emp­fän­ger sol­cher Nach­rich­ten soll­ten nicht auf sol­che Nach­rich­ten reagie­ren – erst recht nicht, wenn sie Geld­bit­ten ent­hal­ten. Statt­des­sen Nach­rich­ten oder fol­gen­de Chat-Ver­läu­fe sichern und Anzei­ge bei der Poli­zei erstatten!

Soll­ten Zah­lun­gen erfolgt sein, kommt es auf eine umge­hen­de Reak­ti­on an: Dann lässt sich eine Über­wei­sung even­tu­ell noch stoppen.

Wie solch ein betrü­ge­ri­scher Dia­log abläuft, zeigt ein Video­clip der Poli­zei Unna: https://unna.polizei.nrw/medien/betrugsmasche-ueber-messenger-dienstanbieter (cris)