WhatsApp- und Immobilien-Betrüger versuchten es

Auf Bit­ten ihrer ver­meint­li­chen Toch­ter hat eine 83-jäh­ri­ge Men­de­ne­rin am Diens­tag zwei hohe Geld­sum­men über­wie­sen. Erst nach­her stell­te sich her­aus, dass sie von einem Betrü­ger per per Whats­App-Mes­sa­ge ange­schrie­ben wur­de. Der Fall lief nach dem übli­chen Mus­ter: Die Täter ver­schi­cken mas­sen­haft Nach­rich­ten mit Anre­den wie „Hal­lo Mama!“ Wer kei­ne Kin­der hat, wird die Mes­sa­ge sofort als Fake erken­nen. Doch bei vie­len Eltern ver­schaf­fen sich die Täter damit Gehör. Im Gegen­satz zu Schock­an­ru­fen oder fal­schen Poli­zei­be­am­ten neh­men die Whats­App-Betrü­ger weni­ger Senio­ren in den Blick, als viel­mehr die Eltern-Gene­ra­ti­on mit erwach­se­nen Kin­dern. In der Nach­richt behaup­ten die Täter, ihr Han­dy sei kaputt und des­halb hät­ten sie eine neue Num­mer. Wenn das bei den Opfern kein Miss­trau­en weckt, kom­men die Betrü­ger aufs The­ma Geld: Sie bit­ten um eine Über­wei­sung. Immer wie­der geben hilfs­be­rei­te Eltern nach und über­neh­men den Geld­trans­fer. Dabei ist es in die­sem Fall eigent­lich ein­fach, die Echt­heit einer Mes­sa­ge zu über­prü­fen: Durch einen Anruf bei der bis­he­ri­gen Num­mer von Sohn oder Tochter.

Eine Men­de­ne­rin ist auf mut­maß­li­che Betrü­ger her­ein­ge­fal­len und hat ihnen ihre Aus­weis-Daten gelie­fert. Eine Anzei­ge in einem Immo­bi­li­en-Por­tal weck­te das Inter­es­se der jun­gen Men­de­ne­rin. Sie kon­tak­tier­te die Ver­käu­fe­rin, die sich per Mail zurück­mel­de­te. Der wei­te­re Ablauf ver­lief typisch für sol­che Betrugs­ma­schen: Die angeb­li­chen Ver­käu­fer befin­den sich aus irgend­wel­chen Grün­den angeb­lich im Aus­land und wol­len die Woh­nungs- oder Haus­be­sich­ti­gung des­halb angeb­lich einem Immo­bi­li­en-Ver­wal­ter über­tra­gen. Oder sie ver­spre­chen den Inter­es­sen­ten, ihnen einen Schlüs­sel zuzu­sen­den. Dafür wer­den Gebüh­ren und Papie­re der Inter­es­sen­ten ver­langt. Die Ver­käu­fe­rin nann­te der Men­de­ne­rin sogar die Adres­se eines tat­säch­lich leer­ste­hen­den Hau­ses in Men­den und schick­te Aus­weis­da­ten. So hat­te die Kauf­in­ter­es­sen­tin kei­ne Beden­ken, auch ihre Aus­weis­ko­pien zu ver­sen­den. Erst als sie die Auf­for­de­rung zu einer „Anzah­lung“ bekam, wur­de sie miss­trau­isch. Sie erstat­te­te online Anzei­ge bei der Polizei.

Zu einem finan­zi­el­len Scha­den kam es offen­bar nicht. Doch auch Aus­weis­ko­pien sind für die Betrü­ger wert­voll. Die Daten könn­ten für wei­te­re Straf­ta­ten genutzt wer­den. Daher rät die Poli­zei in sol­chen Fäl­len unbe­dingt dazu, Anzei­ge zu erstat­ten. Die Betrugs­ma­sche wird sowohl bei Immo­bi­li­en-Ver­käu­fen als auch bei Ver­mie­tun­gen ange­wen­det. Immer wenn die Anbie­ter nicht per­sön­lich erschei­nen kön­nen oder wol­len und kein bekann­ter Mak­ler vor Ort die Arbeit über­nimmt, ist Vor­sicht ange­bracht. Kei­nes­falls soll­ten Inter­es­sen­ten für Besich­ti­gun­gen oder wei­te­re Ver­hand­lun­gen im Vor­aus Gebüh­ren zah­len. (cris)


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