Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine in einen neuen, fälschungssicheren Kartenführerschein umgetauscht werden, die vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben worden sind.
Diese Vorgabe der EU wird in Deutschland wegen der Fülle – geschätzt werden vom Bundesministerium 43 Millionen umzutauschende Führerscheine – in mehreren Etappen erfolgen. In einer ersten Welle verlieren graue, rosa oder DDR-Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 nach dem 18. Januar 2022 ihre Gültigkeit. Wer dann keinen oder den alten Führerschein vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Der Märkische Kreis bittet die betroffenen Bürgerinnen und Bürger darum, in den Bürgerbüros in Iserlohn oder Lüdenscheid einen Antrag zu stellen. Dabei sind folgende Unterlagen mitzubringen: bisheriger Führerschein, gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles, höchstens zwölf Monate altes, biometrisches Lichtbild. Die Gebühr beträgt 30,40 Euro.
Der neue Kartenführerschein wird dann direkt von der Bundesdruckerei zugeschickt. Ist der bisherige Führerschein nicht im Märkischen Kreis oder von seinen Rechtsvorgängern ausgegeben worden, muss von der ausstellenden Behörde zuvor eine sogenannte Karteikartenabschrift angefordert werden – nur im dortigen Verzeichnis sind die Führerscheindaten gespeichert.
Für den Besuch im Bürgerbüro muss vorab ein Termin vereinbart werden. Termine können telefonisch unter 02351 966 60 oder online unter https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/ gebucht werden.
Später folgen dann weitere Geburtsjahrgänge, ab 2026 werden die ersten Kartenführerscheine ungültig. Vor 1953 Geborene müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht haben, unabhängig davon, ob sie einen „Lappen“ oder einen Kartenführerschein besitzen.