Tscheche muss nach Kontrolle Sicherheitsleistung zahlen

Ein 39-jäh­ri­ger Tsche­che wur­de im Rah­men einer all­ge­mei­nen Ver­kehrs­kon­trol­le am Frei­tag, 15 Uhr, an der Widukindplatz/Alte Gerichts­stra­ße ange­hal­ten und kon­trol­liert. Der Fahr­zeug­füh­rer stand unter Alko­hol­ein­fluss. Eine auf der Poli­zei­wa­che Men­den durch­ge­führ­te Atem­al­ko­hol­mes­sung ergab einen Wert von 0,28 mg/l. Ihm wur­de die Wei­ter­fahrt unter­sagt und eine Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­ge wegen des Füh­rens eines Kraft­fahr­zeu­ges unter Alko­hol­ein­wir­kung gefer­tigt. Da der Betrof­fe­ne über kei­nen fes­ten Wohn­sitz in Deutsch­land ver­fügt, wur­de zur Siche­rung des Ver­fah­rens eine Sicher­heits­leis­tung in Höhe von 530,- Euro ange­ord­net. Die­se ent­rich­te­te er vor Ort.


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