Ein wichtiger Beitrag zum Natur- und Artenschutz: Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Bäume, Hecken und Gehölze nicht geschnitten oder gerodet werden. Nur schonende Pflege- und Formschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen sind in dieser Zeit erlaubt. Verbindlich geregelt ist die Schonzeit im Bundesnaturschutzgesetz.
Weiterhin gilt: Auch Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzten Flächen stehen, dürfen bis zum 30. September nicht gefällt werden. Zulässig sind nur unumgängliche Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherung oder in Zusammenhang mit einer genehmigten Baumaßnahme. Örtliche Baumschutzsatzungen sind ebenfalls zu beachten und können beim Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erfragt werden.
Mit Einhaltung der Schonzeit können Hobbygärtner und Naturschutzliebhaber zum Arten- und Naturschutz beitragen. Denn: Hecken, Bäume und Gehölze bieten gefiederten wie auch anderen Tieren Lebensraum und Schutz. Deshalb sollte vor jedem Pflegeschnitt (Foto) geprüft werden, ob die Hecke beispielsweise von Vögeln bewohnt ist und der Schnitt gegebenenfalls verschoben werden.
Weitere Informationen gibt der Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege des Märkischen Kreises unter Telefon 02351 966‑6400 bzw. –6379 oder auf der Internetseite www.maerkischer-kreis.de.