Im Märkischen Kreis startet die Registrierung der ukrainischen Menschen, die vor dem Krieg geflohen sind. Etwa 1.300 Geflüchtete haben sich bislang bei den Einwohnermeldeämtern der Städte und Gemeinden gemeldet. Die Ausländerbehörde des Kreises lädt sie zur Registrierung ein.
Im Märkischen Kreis haben sich bislang etwa 1.300 Menschen bei den Einwohnermeldeämtern der Städte und Gemeinden gemeldet (Stand: 22. März). Darunter sind etwa 40 Prozent Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 Jahre. Von den Einwohnermeldeämtern der Kommunen werden die Daten für die Registrierung automatisiert an den Märkischen Kreis übermittelt.
Flüchtende Menschen aus der Ukraine müssen bei der Ausländerbehörde des Märkischen Kreises registriert werden. Das bedeutet, dass die Menschen Fingerabdrücke abgeben für eine sogenannte „Fast-ID“. Hier wird ein Abgleich mit den deutschen und europäischen Sicherheitssystemen durchgeführt. Sofern die Person innerhalb des Schengen-Raumes noch nicht registriert wurde, erfolgt das Anfertigen eines Passfotos sowie die eigentliche Registrierung. Hier werden neben persönlichen Daten auch Angaben zu der Einreise im System erfasst. Anschließend wird jeder Finger einzeln „gerollt“.
Im Ausländerzentralregister erfasst
Nach der erfolgten Registrierung sind die Personen systemseitig im Ausländerzentralregister erfasst. Anschließend werden sofort die Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt. Hierzu werden die elektronischen Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei bestellt. Die Kunden erhalten für die Übergangszeit eine Bescheinigung, die zur Arbeitsaufnahme berechtigt.
Aufgrund der Größe des Märkischen Kreises wird parallel an zwei Standorten gleichzeitig gearbeitet. Eingerichtet ist eine „Registrierungsstraße“ im Kreishaus Lüdenscheid sowie eine „Registrierungsstraße“ im Hönne-Berufskolleg in Menden. An beiden Standorten werden ab Donnerstag, 24. März, jeweils von 8.30 Uhr bis 16 Uhr die Registrierungen der Geflüchteten vorgenommen. Bis zu 350 Registrierungen pro Woche werden in der Anfangszeit angepeilt. Sechs ehrenamtliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler werden vor Ort sein, um bei der Übersetzung zu helfen.
Wichtig: Wer sich beim örtlich zuständigen Einwohnermeldeamt angemeldet hat, erhält automatisch Rückmeldung von der Ausländerbehörde des Märkischen Kreises mit einem Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten (Fingerabdrücke, Fotos).
Eingerichtet ist eine „Registrierungsstraße“ im Kreishaus Lüdenscheid (Bild) sowie eine „Registrierungsstraße“ im Hönne-Berufskolleg in Menden. Foto: Alexander Bange / Märkischer Kreis