Wer trifft Entscheidungen und regelt meine Angelegenheiten, wenn ich es nicht mehr kann? In einer Vorsorgemacht kann das jeder individuell festlegen. Die Betreuungsstelle des Märkischen Kreises bietet dazu kostenlose und vertrauliche Beratung an.
Es kann jeden treffen, sei es durch einen Unfall oder eine Erkrankung. „Plötzlich treffen andere für mich Entscheidungen und regeln meine Angelegenheiten“, weiß Lisa Pauli von der Betreuungsstelle des Märkischen Kreises. Damit die Betreuung möglichst auch im Sinne des Betroffen geschieht, ist es ratsam frühzeitig einige Regelungen in einer Vorsorgevollmacht festzuschreiben. Denn entgegen der landläufigen Meinung sind Ehepartner in so einem Fall nicht automatisch vertretungsberechtigt. Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet im Zweifel ein gerichtlichen Verfahren, wer sich um die Belange des Betroffenen kümmert.
In einer Vorsorgevollmacht können eine oder mehrere Vertrauenspersonen beauftragt werden, die eigenen Angelegenheiten zu regeln, wenn man später selber nicht mehr in der Lage ist. Was genau geregelt werden soll und in welchem Umfang kann man dabei genau festlegen.
Dazu kann beispielsweise gehören:
- Die Regelung von Angelegenheiten mit Ämtern und Behörden
- Die Regelung finanzieller Angelegenheiten
- Gesundheitsfürsorge
- Organisation der häuslichen Pflege
- Bearbeitung der Post
- Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
Voraussetzung für die Erteilung einer Vollmacht ist die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen. Deswegen ist es so wichtig, sich bereits darum zu kümmern, wenn ein möglicher Vertretungsfall noch in weiter Ferne scheint. Die Personen, die bevollmächtigt werden, sollten natürlich dazu bereit und geeignet sein, im Falle des Falles die Angelegenheiten des Betroffenen zu regeln. Da den Bevollmächtigten meist umfangreiche Rechte für den Vertretungsfall übertragen werden, sollte außerdem ein enges Vertrauensverhältnis bestehen.
Für die Formulierung der Vorsorgevollmacht gibt es verschiedene Vordrucke, die im Internet abrufbar sind oder bei der Betreuungsstelle angefragt werden können. Es ist aber ebenso möglich, individuelle Formulierungen zu verwenden oder zu ergänzen. Die Gültigkeit erhält die Vollmacht durch die eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers. Diese kann zur Sicherheit durch die Betreuungsstelle beglaubigt werden. Bei einer Beglaubigung durch einen Notar wird außerdem die Geschäftsfähigkeit des Unterzeichnenden bescheinigt.
Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist oftmals mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden. Doch es lohnt sich, sich bereits frühzeitig mit diesen Fragen zu beschäftigen, damit für den Ernstfall alles geregelt ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Betreuungsstelle stehen hierbei gerne beratend und unterstützend zur Seite. Die Beratung kann telefonisch oder persönlich erfolgen und ist selbstverständlich kostenlos und vertraulich. Terminvereinbarungen sind möglich unter:
58511 Lüdenscheid, Werdohler Straße 30; Telefon: 02351 966‑7600
(für Altena, Halver, Herscheid, Kierspe, Lüdenscheid, Nachrodt, Meinerzhagen, Plettenberg,
Schalksmühle, Werdohl)
58636 Iserlohn, Friedrichstraße 70; Telefon: 02371 966‑8052 oder 8057
(für Hemer, Balve, Neuenrade)
58706 Menden ab 9. Februar in den Räumen des Hönne-Berufskollegs, Hofeskamp 12 in Menden, Telefon: 02351/966‑5127 oder 5128.
(Menden)