Schülerinnen und Schüler, die mit ihrer Ausbildung im August oder September starten, sollten bereits jetzt BAföG beantragen. Darauf weist der Märkische Kreis hin.
Zeit ist Bares – das gilt auch beim BAföG-Antrag. Deshalb rät der Märkische Kreis: Wer im August oder September mit der Ausbildung beginnt, sollte bereits jetzt BAföG-Leistungen bei den zuständigen Stellen beantragen.
Insbesondere Schülerinnen und Schüler, die für den gesicherten Lebensunterhalt auf BAföG angewiesen sind, sollten schon jetzt aktiv werden. Denn: Wer BAföG erst nach Beginn der Ausbildung beantragt, kann bares Geld verlieren. Ausbildungsförderung wird ab Beginn der Ausbildung geleistet, frühestens jedoch vom Antragsmonat an.
Mit einem frühzeitigen Antrag lassen sich auch verzögerte Bearbeitungen verringern. „Erfahrungsgemäß gehen zu Beginn des Ausbildungsjahres viele Anträge ein. Mit einem frühzeitig gestellten und vollständigen Antrag kann aber sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler die finanziellen Leistungen zügig erhalten und unbesorgt in die Ausbildung starten können“, sagt Uwe Lenczewski von der BAföG-Stelle des Märkischen Kreises.
743 Anträge wurden im vergangenen Jahr beim Märkischen Kreis gestellt. 154 Anträge mussten abgelehnt werden, 16 wurden zurückgezogen. Insgesamt rund 2,27 Millionen Euro der staatlichen Unterstützung wurden 2021 im Märkischen Kreis ausgezahlt.
Schüler-BAföG und weitere Fördermöglichkeiten
Die Leistungen für Schülerinnen und Schüler werden als Zuschüsse gezahlt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Schüler-BAföG ist vom Einkommen und Vermögen der Auszubildenden sowie in der Regel vom Einkommen der Eltern abhängig.
Neben dem Schüler-BAföG sieht der Gesetzgeber weitere Fördermöglichkeiten vor. So haben junge Frauen und Männer, die eine betriebliche Ausbildung absolvieren und nicht mehr bei den Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Hierfür sind die örtlichen Agenturen für Arbeit zuständig.
Studierende an Fachhochschulen und Hochschulen finden ihre Ansprechpartner zum Thema Ausbildungsförderung bei den jeweiligen Studierendenwerken ihres Studienortes. Bei Fragen zum so genannten Aufstiegs-BAföG können sich Interessierte an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, wenden. Die Beratung und Antragsannahme erfolgt auch durch die Kammern der jeweiligen Berufsbereiche. Informationen und Antragsunterlagen hierzu sind unter www.aufstiegs-bafoeg.de zu finden.
Weitere Informationen über förderfähige Ausbildungen und erforderliche Antragsunterlagen und Formblätter gibt es auf der Homepage des Märkischen Kreises unter https://t1p.de/ibieb. Hier ist auch ein Link für die Online-Antragstellung über BAföG-digital.
Rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn sollte ein BAföG-Antrag gestellt werden, damit keine Zeit vertan wird. Foto: Raffi Derian/Märkischer Kreis