Der Rat der Stadt Balve hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 die frühzeitige Beteili- gung für den Bebauungsplan Nr. 51 „Hönnewiesen“ beschlossen. Das Plangebiet befindet sich nordöstlich des Ortskerns Balve, nördlich der Hönne und südöstlich der Bebauung entlang der Hönnetalstraße B229.
Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Hönnewiesen“ soll ein Lückenschluss in der Bestandsbebauung der Stadt Balve im Zuge der Nachverdichtung ermöglicht werden. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung und der Aufstellung eines Umweltberichtes durchgeführt.
Die Auslegung des Bebauungsplanvorentwurfs nebst Begründung und Anlagen findet in der Zeit vom 29.07.2021 bis einschl. 30.08.2021 im Rathaus der Stadt Balve, Widukindplatz 1, Zimmer 44, 58802 Balve statt.
Die Unterlagen stehen zudem über den gesamten Zeitraum zusätzlich im Internet unter der folgenden Adresse zur Verfügung: https://www.balve.de/rathaus-und-politik/verwaltung/bekanntmachungen
Zum Schutz von Neuinfizierungen mit den Coronavirus SARS-Co V‑2 sind Einschrän- kungen des Publikumsverkehrs im Rathaus der Stadt Balve eingeführt worden, so dass die persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E‑Mail unter s.rothauge@balve.de oder telefonisch unter der Ruf- nummer 02375–926144 im Rathaus der Stadt Balve erfolgen kann.