Wenn Pflegebedürftige zu Hause wohnen, kann es Entlastungsleistungen geben. Wofür das Geld eingesetzt werden kann, weiß Lucia Genau von der Pflegeberatung des Märkischen Kreises.
„Meine Mutter hat Pflegegrad 1 erhalten. Was können wir jetzt damit machen?“ hört Lucia Genau häufig in der Pflegeberatung. Sie weist auf den sogenannten Entlastungsbetrag hin. „Ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat. Damit sollen Betreuungs- und Entlastungsleistungen ermöglicht werden“. Den Entlastungsbetrag gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
Angebote für den Entlastungsbetrag
Das Geld ist zweckgebunden. Es kann für Leistungen durch zugelassene Dienste zur Entlastung pflegender Angehöriger eingesetzt werden. „Die meisten pflegebedürftigen Personen werden von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt und betreut. Da das meist neben der Arbeit und der Versorgung der eigenen Familie erfolgt, kommt es häufig zu Überlastungen der Pflegepersonen“ erzählt Lucia Genau. So können beispielhaft Betreuungsleistungen wie der Besuch einer Demenzgruppe für die Pflegebedürftigen ermöglicht werden. „Dadurch haben die Angehörigen wieder Freiräume“ erzählt Genau.
Weitere Angebote bilden Leistungen zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Das Geld kann auch für die Hilfe im Haushalt wie Einkaufen gehen oder Fenster putzen genutzt werden. Darüber hinaus gibt es Verwendungsmöglichkeiten, wie z. B. bei der stationären oder teilstationären Pflege.
„Wichtig ist, dass nicht verbrauchte Beträge jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen werden. Damit verfällt das Geld erstmal nicht“ betont Lucia Genau. Wenn Leistungsbeträge bis zum Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können diese noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.
Unterstützung und Entlastung zugleich
„Der Entlastungsbetrag ist eine Chance für beide Seiten“ fasst Lucia Genau zusammen. Damit können die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben, soziale Kontakte aufrechterhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen. Pflegepersonen wiederum werden entlastet. Das hören die Pflegeberaterinnen auch regelmäßig in den Beratungsgesprächen. „Eine Tochter bedankte sich vor Kurzem mit den Worten „Jetzt kann ich wieder mal in Ruhe mit meiner Mutter eine Tasse Kaffee trinken“.
Rund um die Pflege älterer Menschen und Entlastung von pflegenden Angehörigen informieren und unterstützen die Pflegeberaterinnen des Märkischen Kreises.
Dafür bieten sie Sprechstunden vor Ort und Hausbesuche an. Der Schwerpunkt der Pflegeberatung liegt auf einer individuellen Beratung. Das heißt, es wird nach einer passenden und bedarfsgerechten Lösung geschaut. Dabei geht es um die Beschaffung von Hilfsmitteln oder wohnortnahe Versorgungs- und Betreuungsangebote genauso wie um Antragstellung und Leistungen der Pflegeversicherung.
Die Pflegeberatung ist unabhängig, umfassend und kostenlos! Die Pflegeberatung ist telefonisch unter: 02352–966-7777 oder: pflegeberatung@maerkischer-kreis.de zu erreichen.
Lucia Genau von der Pflegeberatung des Märkischen Kreises erklärt, wofür der Entlastungsbetrag genutzt werden kann. Foto: Mathis Schneider/Märkischer Kreis