Das neue Bundesgesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen stellt die Jugendämter vor neue Herausforderungen: „Bis spätestens 2028 werden wir unser Jugendamt qualitativ und personell neu aufstellen müssen“, erklärte Meinolf Hammerschmidt, Fachdienstleiter Soziale Dienste, im Jugendhilfeausschuss des Märkischen Kreises in Iserlohn. Ziel des Gesetzes ist, mit einer modernen Kinder- und Jugendhilfe vor allem diejenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Ein besserer Kinder- und Jugendschutz, die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen, Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, mehr Prävention vor Ort sowie mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien sind die fünf Bausteine des neuen Gesetzes.
Mit der Verantwortung für die Planung und Ausgestaltung von Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen betritt das Kreisjugendamt in vielen Bereichen Neuland. Bisher waren die Sozialämter Bewilligungsbehörde von inklusiven Unterstützungsleistungen. Nun soll die Kinder- und Jugendhilfe perspektivisch die alleinige Zuständigkeit für junge Menschen mit Behinderungen übernehmen. Gemeinsam mit den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses werden die Leitungskräfte des Jugendamtes in einer Klausurtagung die notwendigen Zielvorgaben entwickeln. Die inklusive Ausgestaltung soll laut Gesetz in drei Stufen erfolgen:
Ab 2021 soll „die Verankerung des Leitgedankens einer inklusiven Kinder und Jugendhilfe und Schnittstellenbereinigung“ erfolgen. Das Kreisjugendamt soll dabei Inklusion als Zielvorgabe und Qualitätsmerkmal für alle Angebote der Kinder und Jugendhilfe etablieren. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderung sollen unter anderem bei der gemeinsamen Förderung, bei der Tagesbetreuung und bei Vereinbarungen mit ambulanten Trägern mitberücksichtigt werden. Eine Fachkraft soll eine qualitative Beratung sicherstellen.
Stufe zwei sieht ab 2024 die Einführung eines Verfahrenslotsen mit doppelter Funktion vor. Zum einen soll er bei Leistungen der Eingliederungshilfe junge Menschen und ihre Familien durch das Verfahren führen (vermitteln, unterstützen, begleiten). Die zweite Aufgabe liegt in der Unterstützung des Jugendamtes bei der Zusammenführung der Zuständigkeiten.
Ab 2028 startet die dritte Stufe mit der einheitlichen sachlichen Zuständigkeit der Kinder und Jugendhilfe auch für Kinder mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung.
Nach den Anforderungen des neuen Bundesgesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen wird sich das Kreisjugendamt in den nächsten Jahren personell neu aufstellen. Foto: Raffi Derian/Märkischer Kreis