Mordkommission ermittelt nach Tod einer 70-Jährigen

Eine gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung hat nach dem Tod einer 70-jäh­ri­gen Becku­me­rin die Staats­an­walt­schaft Arns­berg, die Kreis­po­li­zei­be­hör­de Mär­ki­scher Kreis und die Mord­kom­mis­si­on des Poli­zei­prä­si­dums Hagen her­aus­ge­ge­ben. Hier der Wort­laut dazu:

„Durch einen Pfleg­dienst wur­de am Mor­gen des 30. August in einem Haus Zum Lan­gen­loh eine leb­lo­se 70-jäh­ri­ge Frau in ihrem Bett auf­ge­fun­den. Der eben­falls im Haus­halt leben­de 70-jäh­ri­ge Ehe­mann gab an, dass er zuvor bereits sei­ne Ehe­frau nach dem Auf­ste­hen leb­los vor­ge­fun­den habe. Im Zuge der anschlie­ßen­den Todes­er­mitt­lung erga­ben sich Hin­wei­se auf ein mög­li­ches Tötungs­de­likt zum Nach­teil der Verstorbenen. 

Im wei­te­ren Ver­lauf der Ermitt­lun­gen ergab sich ein Tat­ver­dacht gegen den 70-jäh­ri­gen Ehe­mann. Er wur­de am 31. August vor­läu­fig fest­ge­nom­men. Nach einer Vor­füh­rung beim AG Men­den ord­ne­te der zustän­di­ge Haft­rich­ter am 1. Sep­tem­ber die Unter­su­chungs­haft an. Wei­te­re Aus­künf­te wer­den zum jet­zi­gen Zeit­punkt nicht erteilt.“ (schl)


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