Der Märkische Kreis legt Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgericht Arnsberg ein. Am Mittwoch hatte das Verwaltungsgericht per Eilbeschluss einem Antrag gegen die Ausgangsbeschränkung stattgegeben. Diese hatte der Kreis in seiner Allgemeinverfügung vom 19. April verfügt. Der Vollzug der Allgemeinverfügung durch die Ordnungsbehörden und die Polizei wird nach Entscheidung des Krisenstabs nicht ausgesetzt. Antragssteller sind davon ausgenommen.
Heute hat der Bundestag über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beraten. Das Thema ist von großer landes- und bundespolitischer Tragweite. Darum steht der Märkische Kreis im engen Austausch mit dem NRW-Gesundheitsministerium, das den Kreis erneut ausdrücklich dazu aufgefordert und bestärkt hat, in dieser Fragestellung eine Entscheidung der nächsthöheren Instanz herbeizuführen.
Eine Kanzlei ist damit beauftragt worden, die Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht anzubringen. Das soll zeitnah erfolgen.