Beamte des Verkehrsdienstes der Polizei führten am Sonntag Kontrollen auf mehreren Straßen in Balve durch.
Auf der Sunderner Straße (L 686) in Langenholthausen, einer Ausfallstraße in Richtung Sorpesee, wurden bei Geschwindigkeitskontrollen 1924 Fahrzeuge (davon 251 Kräder) durch eine mobile Messanlage registriert. Davon haben 170 Verkehrsteilnehmer (davon 26 Kräder) die zugelassenen Geschwindigkeiten überschritten.
Insgesamt waren neun Verkehrsteilnehmer so schnell unterwegs, dass gegen sie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt wurde. Die übrigen Fahrer erwartet ein Verwarnungsgeld. Die höchste Geschwindigkeit an dieser Stelle wurde von einem Kradfahrer aus dem Kreis Unna erreicht, der innerorts mit 94 km/h unterwegs war. Die Regelgeldbuße hierfür beträgt 200 Euro. Zudem muss der Fahrer mit einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen.
Auf der Straße Am Pickhammer in Balve wurden insgesamt 1193 Fahrzeuge (davon 73 Kräder) von einer Messanlage erfasst. Von diesen waren 62 zu schnell unterwegs (davon 12 Kräder).
Hier wurden gegen zwei PKW-Fahrer Ordnungswidrigkeitenanzeigen geschrieben. Spitzenreiter an dieser Stelle war ein Pkw mit MK-Zulassung, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 38 km/h überbot.
Eine weitere Messstelle wurde auf der Arnsberger Straße (B 229) in Balve-Beckum eingerichtet. Hier wurden 880 Fahrzeuge gemessen (davon 78 Kräder), 19 waren zu schnell unterwegs (davon vier Kräder).
Fünf Fahrer wurden mit einem Bußgeld belegt, 14 kamen mit einem Verwarnungsgeld davon. Der Schnellste an dieser Messstelle war ein Pkw-Fahrer, der innerorts mit 85 km/h fuhr. Zu der Geldbuße von 160 Euro und zwei Punkten wird er seinen Führerschein für einen Monat abgeben müssen.
Neben den Geschwindigkeitsverstößen wurden während der Kontrollen auch noch andere Verstöße aufgedeckt. So war an einem Krad die Auspuffanlage manipuliert, an einem anderen war ein Reifen so abgefahren, dass die Profiltiefe nicht mehr ausreichte.
Ein Pkw-Fahrer hatte den Termin für die Hauptuntersuchung um mehrere Monate überschritten. Offenbar nicht ohne Grund: Der Pkw war verkehrsunsicher, u.a. war die Handbremse ohne Funktion. An einem anderen Pkw war nach Umbauten des Fahrwerks die Betriebserlaubnis erloschen.
Zu guter Letzt wurde auch noch ein Radfahrer zur Kontrolle angesprochen. Er schaffte es nicht, sein Handy zu bedienen und gleichzeitig mit dem Fahrrad geradeaus zu fahren. Auch für Radfahrer ist hierfür ein stolzes Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro vorgesehen.