Der Inzidenzwert im Märkischen Kreis und im Land Nordrhein-Westfalen liegt stabil unter dem Wert 10. Das bedeutet für die Kirchengemeinden im Pastoralverbund Balve-Hönnetal, dass die Regelungen für die Inzidenzstufe 0 anwendbar sind.
Die jetzt gültige Neuregelung in der Coronaschutzverordnung ermöglicht für die Gottesdienste im Innenraum weitere Freiheiten, die wir ab sofort in allen Kirchen des Pastoralverbunds ermöglichen werden. Demnach wird der bisherige Mindestabstand von 1,5 Metern aufgehoben. Die Begrenzung der absoluten Zahl der Gottesdienstbesucher besteht nicht mehr. Auch die Aufzeichnungen zur Rückverfolgbarkeit finden nicht mehr statt. Beim Thema Gesang verhält es sich so, dass beim Singen eine medizinische Mund-Nasenschutz-Maske zu tragen ist.
„Für den Pastoralverbund Balve-Hönnetal werden wir diese erweiterten Freiheiten per sofort ermöglichen“, so Verwaltungsleiter Markus Hablowetz vom Pastoralverbund. Damit dies umgesetzt werden kann, sind nun die Küster in den Gemeinden gefordert. Die Absperrungen der Bänke und die Platzmarkierungen müssen entfernt werden. Die Gotteslob-Gesangbücher werden wieder ausgelegt, jedoch die Weihwasserbecken bleiben vorerst noch leer.
Die seit Monaten ehrenamtlich tätigen Ordnerinnen und Ordner dürfen vorerst ihren Dienst aussetzen.
Die Kommunionausteilung erfolgt weiterhin hinter der Plexiglasscheibe, jedoch ohne Mund-Naseschutz-Maske und mit gesprochener Spendeformel.
Alle Beteiligten hoffen, dass die kurzfristige Umsetzung, im Sinne zusätzlicher Freiheiten für die Gottesdienstbesucher, auf Zustimmung und positive Resonanz trifft.