Im Märkischen Kreis wird für den Monat Januar auf die Erhebung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kitas und in der Kindertagespflege verzichtet. Das teilt das Kreisjugendamt mit.
Um die Eltern im Märkischen Kreis in der aktuellen Situation zu entlasten, werden die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege im Januar erlassen. Bei bestehenden Einzugsermächtigungen wird der Kreis den Betrag für Januar nicht abbuchen. Eltern, die die Beiträge selbst einzahlen, beispielsweise als Dauerauftrag, werden gebeten, die Zahlung für diesen Monat auszusetzen. Sollte die Überweisung bereits getätigt worden sein, wird der Betrag verrechnet, teilt das Kreisjugendamt mit. Im Märkischen Kreis gibt es 55 Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes, in denen knapp 3.500 Jungen und Mädchen betreut werden.
Hintergrund: Bund und Länder haben den Corona-bedingten Lockdown bis Ende Januar verlängert. Das Land NRW hat in diesem Zuge für die Kindertagesbetreuung an alle Eltern appelliert, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Die Betreuungsangebote in Kitas und Kindertagespflege werden aber nicht geschlossen. Unabhängig davon, ob die Betreuungsangebote in Anspruch genommen werden, wird der Elternbeitrag für Januar im Märkischen Kreis erlassen.