Die Hochwasserkatastrophe hat viele Menschen schwer getroffen. Auch Unternehmen haben große Schäden zu verzeichnen und viele Beschäftigte können nicht arbeiten. Für Arbeitsausfälle, die aufgrund des Hochwassers eintreten, kann grundsätzlich Kurzarbeitergeld gewährt werden.
Die Hochwasserkatastrophe bringt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vielerorts Unsicherheiten mit sich. Einige Betriebe sind nur noch eingeschränkt arbeitsfähig und für andere ist der Arbeitsplatz komplett weggebrochen. Auch in dieser Situation bietet die Agentur für Arbeit Iserlohn Unterstützung und Beratung an.
Die Einführung von Kurzarbeit kommt auch aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses in Betracht. Das Hochwasser ist ein solches Ereignis. Der Arbeitsausfall muss dabei unmittelbar auf dem unabwendbaren Ereignis beruhen. Der Betrieb kann aber auch nur mittelbar von den Auswirkungen der Naturkatastrophe betroffen sein, weil er z. B. deshalb nicht produzieren kann, da Zulieferbetriebe durch unmittelbare Hochwasserbetroffenheit nicht liefern können. Auch hierfür kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Es kann auch für die notwendige Dauer der Aufräumarbeiten bis zur Aufnahme der Produktion gewährt werden.
Sollte eine Betriebsversicherung abgeschlossen worden sein, die die Lohnkosten deckt, besteht allerdings kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.