Innerhalb eines Tages haben sich 151 Corona-Verdachtsfälle labor-technisch bestätigt. Das Gesundheitsamt meldet zwei weitere Todesfälle in Zusammenhang mit einer Covid-19 Erkrankung.
Mit Tages-/7‑Tage-Inzidenz und Grafik für Balve informiert Balve-Film.de mit den neuesten Nachrichten und Zahlen aus dem Märkischen Kreis über die Corona-Pandemie. Weitere Infos und Telefonnummern am Ende des Artikels.
Hintergrundinformationen zum Thema Auslandsrückkehrer – Wichtige Hinweise – Impfungen
Kreis-Inzidenzwert liegt wieder unter 200
Stand Samstag, 1. Mai 2021
Am Wochenende wird die Presse vom Märkischen Kreis über die Coronazahlen in der Regel nicht unterrichtet. Allerdings meldet das Gesundheitsamt die Zahlen an die Meldestelle des Landes NRW und im Dashboard MK sind die Daten vom Freitag ebenfalls eingepflegt.
So konnte anhand dieser Daten drei weitere infizierte Person in Balve ermittelt werden. Die Tages-Inzidenz in Balve liegt daher jetzt bei 419,64 (321,43 vor einer Woche) und die 7‑Tage-Inzidenz bei 223,21 (223,21).
Insgesamt sank die Zahl der Neuinfektionen im Kreis gegenüber Freitag vor einer Woche deutlich. So wurden 107 (140) neue Fälle gemeldet. Leider ist auch wieder 1 (2) Todesopfer zu beklagen. Der Wocheninzidenzwert des Kreises liegt bei 197,0 (227,0). Damit liegt der Märkische Kreis wieder unter dem Wert von 200. In NRW sind noch 9 (17) Städten in NRW über der Marke von 200. Spitzenreiter ist Hamm mit 301,8 (Herne mit 288,3). In Nordrhein-Westfalen erkrankten am Freitag insgesamt 4357 (5633) Menschen an Covid-19, 42 (42) Menschen starben. Der NRW-Inzidenzwert liegt laut Robert-Koch-Institut bei 159,6 (183,2).
Hintergrundinformationen zum Thema Auslandsrückkehrer
Wer sich in den vergangenen 14 Tagen vor einer Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist gesetzlich verpflichtet, sich sofort in häusliche Quarantäne zu begeben und sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Dafür steht auf der Homepage des Märkischen Kreises ein Online-Formular zur Verfügung: www.maerkischer-kreis.de.
Wegen der gesetzlichen Verpflichtung zur vierzehntägigen Quarantäne stellt das Gesundheitsamt keine gesonderte Ordnungsverfügung mehr aus. Es ist in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem Hausstand angehören.
Ein aktueller negativer Coronatest beendet die Quarantäne sofort. Wurde der Test bereits im Ausland erbracht, darf das Ergebnis bei Einreise nach Deutschland nicht älter als 48 Stunden sein. Das negative Testergebnis muss dem Märkischen Kreis sofort per Post oder Mail zugesendet werden.
Der Märkische Kreis führt selbst keine Testungen von Auslandsrückkehrern durch. Tests von Rückkehrern aus Risikogebieten werden am Einreiseflughafen oder von einem niedergelassenen Arzt kostenlos innerhalb von 10 Tagen nach Einreise durchgeführt. Sollte der eigene Hausarzt nicht abstreichen, sind unter www.coronatestpraxis.de wohnortnah entsprechende Ärzte zu finden.
Ein Tagesausflug beziehungsweise ein Aufenthalt unter 24 Stunden in einem Risikogebiet führt weder zu einer Testpflicht noch zu einer Quarantäne. Wer aus einem Nicht-Risikogebiet zurückkehrt, hat keinen Anspruch mehr auf einen kostenlosen freiwilligen Test.
Welche Regionen oder Länder als Risikogebiet gelten, meldet das Robert-Koch-Institut auf seiner Internetseite www.rki.de.
Weitere Informationen unter www.maerkischer-kreis.de oder unter www.land.nrw/corona.
WICHTIGE HINWEISE:
Das Robert-Koch-Institut empfiehlt Personen sich beim Hausarzt zu melden, wenn diese in den vergangenen zwei Wochen Kontakt zu einem bestätigten Infizierten hatten oder in einem Risikogebiet waren und Symptome zeigen – beziehungsweise bei denen eine Vorerkrankung besteht. Ohne Anzeichen für eine Erkrankung sollte von einem Test abgesehen werden.
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe hat unter der Rufnummer 116 117 einen telefonischen Info-Dienst eingerichtet. Dort werden alle Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus beantwortet. Das NRW-Gesundheitsministerium hat ebenfalls ein Bürgertelefon unter der Nummer 0211⁄91191001 geschaltet.
Alle Personen, die sich in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich weiterhin immer unmittelbar nach Rückkehr in den Märkischen Kreis beim Kreisgesundheitsamt melden. Online-Formulare sind unter https://www.maerkischer-kreis.de/corona/index.php zu finden.
Unter der Internetseite www.coronatestpraxis.de der Kassenärztlichen Vereinigung und des Ärzteverbunds Südwestfalen können sich Reiserückkehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kindertageseinrichtungen sowie Lehrerinnen und Lehrer über ortsnahe Coronatestmöglichkeiten informieren. Nach Angabe der Wohnadresse erhalten Patienten Informationen über Arztpraxen, die in der Umgebung ihres Wohnortes für eine Testung zur Verfügung stehen.
Zur Organisation der Testungen von Beschäftigten in Kindergärten und Schulen wird empfohlen, sich über die E‑Mail-Adresse coronatest@aevsw.de mit der Ärzteschaft in Verbindung zu setzen.
Hinweis: Während der Kontaktermittlung können sich Änderungen beispielsweise in Bezug auf Wohnorte ergeben. Diese Fälle werden rückwirkend in der Meldung an das LZG angepasst, sodass die Anzahl der Neuinfizierten alleine anhand der Berechnung aus der Anzahl der Infizierten, der Genesenen und der Verstorbenen nicht erfolgen kann.
Alle Informationen rund um die Pandemie, Corona-Abstriche und Auslandsrückkehrer fasst der Märkische Kreis auf seiner Internet-Seite zusammen: www.maerkischer-kreis.de.
IMPFUNGEN:
Die Impfungen in den Pflegeeinrichtungen schreiten weiter voran. Eine Statistik, wie viele Personen sich bisher in Pflegeeinrichtungen haben impfen lassen, veröffentlich die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe unter folgenden Link https://www.corona-kvwl.de/impfbericht.
Die vorherigen Berichte finden Sie hier:
vom 13. März bis 8. April 2020
vom 9. April bis 30. April 2020
vom 1. Mai bis zum 15. Mai 2020
vom 16. Mai bis zum 31. Mai 2020
vom 1. Juni bis zum 15. Juni 2020
vom 16. Juni bis zum 30. Juni 2020
vom 1. Juli bis zum 15. Juli 2020
16. Juli bis 31. Juli 2020
1. August bis 15. August 2020
16. August bis 31. August 2020
1. September bis 15. September 2020
16. September bis 30. September 2020
1. Oktober bis 15. Oktober 2020
16. Oktober bis 31. Oktober 2020
1. November bis 15. November 2020
16. November bis 30. November 2020
1. Dezember bis 15. Dezember 2020
16. Dezember bis 31. Dezember 2020
1. Januar bis 15. Januar 2021
16. Januar bis 31. Januar 2021
1. Februar bis 15. Februar 2021
16. Februar bis 28. Februar 2021
1. März bis 15. März 2021
16. März bis 31. März 2021
1. April bis 15 April 2021
16. April bis 30. April 2021