Es gilt keine Aufstallpflicht mehr für Geflügel. Das NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirt-schaft, Natur- und Verbraucherschutz hat per Erlass die Stallpflicht in den westfälischen Re-gierungsbezirken Arnsberg, Münster und Detmold aufgehoben. Wie der Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises ergänzend mitteilt, können somit auch im Kreisgebiet die Züchter und Halter ihre Tiere wieder nach draußen lassen.
Die folgenden allgemein gültigen Hygienemaßnahmen sind dabei zu beachten:
- Futter und Einstreu müssen für Wildvögel unzugänglich gelagert werden.
- Futter- und Tränkestellen dürfen für Wildvögel nicht zugänglich sein.
- Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, tränken.
In zwei Mendener Betrieben war die Geflügelpest nachgewiesen worden. Die zwangsläufige Folge war, dass alle Tiere in den Beständen getötet werden mussten. Seit dem 15. April ist in Nordrhein-Westfalen kein neuer Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln aufgetreten. Virusnachweise bei Wildvögeln erfolgen in NRW nur noch sporadisch und vereinzelt. In Südwestfalen sind keine weiteren Fälle bei Wildvögeln festgestellt worden. Angesichts steigender Außentemperaturen und des fortgesetzten Rückzugs von Wildvögeln in die nördlichen Brutgebiete hat das Friedrich-Loeffler-Institut in seiner aktuellen Einschätzung das Risiko der Ausbreitung der Infektion in Wasservogelpopulationen ebenso wie die Gefahr des Eintrags in Geflügelhaltungen als mäßig eingestuft.
Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen und Einhaltung der Fristen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gilt dieser Ausbruch als erloschen und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen konnten aufgehoben werden. Vor diesen Hintergründen sowie unter Berücksichtigung, dass der Erreger durch steigende Temperaturen und intensive Sonneneinstrahlung inaktiviert wird, ist der Märkische Kreis bei seiner aktualisierten Risikobewertung unter Zugrundelegung des Erlasses des zuständigen Ministeriums (MULNV NRW) zu der Einschätzung gekommen, die Anordnung der Aufstallung des Geflügels in Form der Allgemeinverfügung aufzuheben. Im gesamten Gebiet des Märkischen Kreises besteht damit ab Veröffentlichung dieser Aufhebung zum 18. Mai keine Stallpflicht für das Geflügel mehr.