Der Ausschusses „Umwelt, Stadtentwicklung, Bau“ wird sich in seiner Sitzung am Dienstag, 7. Juni, mit einem Antrag der SL Windenergie GmbH beschäftigen, die einen Bau von drei Windenergieanlagen in Garbeck in der Nähe Vogelsberg beabsichtigt. Der Ausschuss und später der Rat muss dazu eine Stellungnahme an den Kreis abgeben.
Diese Stellungnahme wird den Antragsteller aber wohl nicht gefallen. Denn nach der Vorlage, die die Stadtverwaltung erarbeitet hat, handelt es sich um eine Anlage, die im aktuellen Nutzungsplan in einem Waldgebiet errichtet werden soll. Zudem sei die Erschließung nicht gesichert, heißt es weiter. Die
Zuwegung müsse für den Schwerlastverkehr zunächst hergerichtet werden. Zudem sei die Löschwasserversorgung nicht gesichert.
Ein zusätzlicher Punkt sei, dass die Stadt 2009, um die Windenergie im Stadtgebiet zu steuern, bei der
Flächennutzungsplanneuaufstellung eine Windkonzentrationszone im Beckumer Feld ausgewiesen hat. Damit wurde eine Ausschlusswirkung für das übrige Stadtgebiet erwirkt, heißt es weiter in der Vorlage. Der Bau von Windenergieanlagen außerhalb der Windkonzentrationszone sei daher unzulässig.
Doch weitere wichtige Punkte stehen bei der Sitzung des Ausschusses an, die am Dienstag, 7. Juni, um 18 Uhr, in der Hauptschule Balve, Am Krumpaul 6, Raum 29 – Sonderklassentrakt 1. Etage, stattfindet. So soll ein Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 51 „Hönnewiesen“ verabschiedet werden. Außerdem geht es um eine vermutlich unrechtmäßig privat gebaute Abgrenzungsmauer auf einer öffentlichen Grünanlage in Balve-Süd.
Drei neue Windkraftanlagen sollen errichtet werden. @ Karte: tim.online.nrw.de