Der amtsärztliche Dienst sowie der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Märkischen Kreises bieten im Dezember und Januar Corona-Impfangebote für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren an. Eine Terminbuchung ist vorab erforderlich.
Im Märkischen Kreis gibt es verschiedene Wege zur Impfung: in den Arztpraxen, über Angebote der mobilen Impfteams oder mit Terminbuchung in Impfstellen ( Auflistung: https://t1p.de/067w ). Jetzt kommt eine weitere Möglichkeit speziell für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 12 und 18 Jahren hinzu: Der amtsärztliche Dienst sowie der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Märkischen Kreises bieten für diese Altersklasse Corona-Schutzimpfungen (Erst- und Zweitimpfung) mit vorheriger Terminbuchung an. Alle Informationen im Überblick:
Impfstellen:
- Diensträume des Kinder- und Jugendärztlichen Dienst Märkischer Kreis in Menden, Hofeskamp 12a
- Diensträume des Amtsärztlichen Dienstes Märkischer Kreis in Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45
Termine:
- Mittwoch, 15. Dezember, bis Freitag, 17. Dezember: jeweils in der Zeit von 13 bis 18 Uhr.
- Samstag, 18. Dezember, in der Zeit von 9 bis 14 Uhr.
- Montag, 20. Dezember, bis Mittwoch, 22. Dezember: jeweils in der Zeit von 13 bis 18 Uhr.
- Für Januar, voraussichtlich vom 17. bis 22. Januar 2022, können die Termine für die Zweitimpfung direkt nach der ersten Impfung vor Ort gebucht werden.
Wie viele Impfungen sind vorgesehen?
Pro Tag und Standort sind jeweils 120 Impfungen geplant.
Wie können Termine gebucht werden?
Über folgende Terminbuchungslinks:
Lüdenscheid: https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/select2?md=12
Menden: https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/select2?md=11
Wichtig: Nur Personen, die einen Termin gebucht haben, werden vor Ort geimpft, und zwar mit „Corminaty“, dem Vakzin des Unternehmens Biontech.
Was ist mitzubringen?
Mitzubringen sind der Impfpass (falls vorhanden), ein Ausweisdokument und – sofern die Erstimpfung bereits erfolgt ist – die Impfdokumentation.
Hinweis für Unter-16-Jährige:
Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren ist eine Einwilligung mindestens einer sorgeberechtigten Person erforderlich. Der Einwilligungsbescheid wird vor Ort ausgefüllt, so dass die Kinder und Jugendlichen von einem Elternteil begleitet werden müssen.