Das Städt Hallenbad und die Städt Bücherei dürfen aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung nur noch als Geimpfte/-r oder Genesene/-r (2G-Regelung) betreten werden. Die Besucher sollten dafür den entsprechenden Nachweis sowie den Personalausweis zur Kontrolle bereithalten. Kinder bis zum 15. Lebensjahr sind von dieser Regelung ausgeschlossen. In der Bücherei kann die Rückgabe von Medien als Alternative wieder kontaktlos im Flur erfolgen.
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Evangelische Kirchliche Nachrichten
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