Gesundheitsamt richtet Informationsstelle ein

(pmk). Ab dem 16. März gilt deutsch­land­weit eine ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht für Beschäf­tig­te im medi­zi­ni­schen und pfle­ge­ri­schen Bereich. In Nord­rhein-West­fa­len sind die Gesund­heits­äm­ter für die Über­wa­chung und Umset­zung die­ser gesetz­li­chen Rege­lung zustän­dig. Das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um hat nun ers­te Infor­ma­tio­nen zu kon­kre­ten Fra­ge­stel­lun­gen ver­öf­fent­licht, die unter fol­gen­dem Link abruf­bar sind: https://t1p.de/vowls
Betrof­fe­ne Ein­rich­tun­gen und Arbeit­ge­ber kön­nen sich bei wei­ter­ge­hen­den Fra­gen an die neu­ein­ge­rich­te­te Infor­ma­ti­ons­stel­le des Gesund­heits­am­tes des Mär­ki­schen Kreis unter impfpflicht@maerkischer-kreis.de wen­den. Detail­in­for­ma­tio­nen zum Mel­de­ver­fah­ren und den Mel­de­we­gen wer­den zeit­nah mitgeteilt.