Der Städte-und Gemeindebund hat am 08.01.2020 mitgeteilt, dass die Regelung zur hälftigen Übernahme ausfallender Elternbeiträge nicht nur für die Kitas sondern auch für den Bereich des offenen Ganztags und für die anderen Betreuungsformen gelten wird. Dies wurde aus dem Ministerium für Schule und Bildung NRW bestätigt, für beide Bereiche gibt es eine gemeinsame Haushaltsanmeldung für Mittel aus dem Corona-Rettungspaket.
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