Für den Bau des Feuerwehrgerätehauses Sanssouci ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Dabei hat es aber einen Fehler gegeben, das fiel jetzt der Bezirksregierung auf, die die Änderung genehmigen muss. Nun ist wieder die Stadt Balve am Zug.
Laut der Vorlage, die den Ratsmitgliedern zugestellt worden war, war die Durchführung des Offenlageverfahrens unzureichend. In dieser Bekanntmachung wurden die Stellungnahmen aufgelistet, die umweltrelevante Informationen beinhalten. Nach einem Urteil des BVerwG, so heißt es in der Verwaltungsvorlage, ist auf Informationen und Aussagen zu (im Umweltbericht behandelten) Schutzgütern (Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Landschaft, Kultur und Sachgüter) und auf nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen hinzuweisen.
Was „Arten umweltbezogener Informationen“ im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB sind, hat der Gesetzgeber nicht abschließend erläutert. Es geht dabei jedoch um mehr als die bloße namentliche Auflistung von umweltbezogenen Stellungnahmen. Erwartet wird, dass durch eine Benennung bzw. typisierende Kurzcharakterisierung der Inhalte der vorliegenden umweltbezogenen Informationen (aus z.B. Gutachten, dem Umweltbericht, Stellungnahmen) ausreichend darauf aufmerksam gemacht wird, inwiefern umweltrelevante Aspekte/ Schutzgüter jeweils betroffen sind. Dabei ist unerheblich, ob diese Informationen von der Kommune selbst, einer anderen Behörde oder z.B. einer Privatpersonvorgetragen sind. Eine reine Auflistung der Stellungnahmen, die umweltrelevante Informationen enthalten, reicht nach Auffassung der Rechtsprechung nicht aus. Hier ist vielmehr darauf abzustellen, auf welche Schutzgüter sich die umweltrelevanten Informationen beziehen, heißt es abschließend in der Vorlage.
Aus Sicht der Bezirksregierung Arnsberg läge ein formeller Mangel vor, der durch die Aufhebung des gefassten Feststellungsbeschlussses und einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit geheilt werden könne, erläuterte der Bürgermeister. Eine Verzögerung des Baus sei dadurch nicht zu erwarten. Die Baugenehmigung läge vor, der Auftrag erteilt. „Der Start ist in Kürze“, sagte Bürgermeister Hubertus Mühling.
Der Rat der Stadt Balve stimmte sowohl der Aufhebund wie auch der erneuten Beteiligung einstimmig zu.