Eltern müssen im Januar keine Beiträge für „Offene Ganztagsschulen“ (OGS) im Märkischen Kreis zahlen – vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung im Schulausschuss sowie im Kreistag. Ebenso wird auf die Erhebung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kitas und in der Kindertagespflege verzichtet.
Seit dem 11. Januar gibt es einen eingeschränkten Pandemiebetrieb in der Kindertagesbetreuung und in allen Schulen. Um die Eltern im Märkischen Kreis in der aktuellen Situation zu entlasten, werden die Elternbeiträge für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege und voraussichtlich auch im Offenen Ganztag für den Monat Januar erlassen – eine entsprechende Entscheidung im Schulausschuss sowie im Kreistag vorausgesetzt. Das gilt für alle Schulen in Trägerschaft des Märkischen Kreises, die einen OGS-Betrieb anbieten. Gebühren für die Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen würden für den Monat Januar dann ebenfalls nicht erhoben.
Hintergrund: Bund und Länder haben den Corona-bedingten Lockdown bis Ende Januar verlängert. Das Land NRW hat in diesem Zuge an alle Eltern appelliert, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Die Betreuungsangebote werden aber nicht geschlossen. Unabhängig davon, ob die Betreuungsangebote in Anspruch genommen werden, wird der Elternbeitrag für Januar im Märkischen Kreis voraussichtlich erlassen.
Sofern die Maßnahmen des Landes NRW über den 31. Januar 2021 hinausgehen sollten, ist ein möglicher vollständiger oder teilweiser Erlass von Elternbeiträgen für weitere Zeiträume nicht ausgeschlossen. Eine entsprechende Entscheidung steht noch aus.
Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung im Schulausschuss sowie im Kreistag, müssen Eltern im Januar keine Beiträge für „Offene Ganztagsschulen“ (OGS) im Märkischen Kreis zahlen. Foto: Derian