Ratsherr Cay Schmidt deutete es in der Dezember-Ratssitzung an. „Viele Balver wissen nicht, dass bei einer Beauftragung des Glasfaserausbaus keine Nutzungsverpflichtung besteht.“ Das könne man zwar nicht verstehen, weil es eindeutig im Brief steht, hieß es von der Verwaltung.
Der Brief ist bereits Ende Oktober heraus gegangenen an die Hausbesitzer. Hier noch einmal das Wichtigste in Kürze:
- Der gesamte Ausbau im Stadtgebiet soll im Frühjahr 2021 beginnen und wird bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein.
- Dabei ist der Anschluss für den Eigentümer kostenfrei. Hierzu ist es lediglich notwendig, den „Auftrag zur unentgeltlichen Herstellung des Telekommunikationsnetzes“ bis zum 31.01.2021 zu erteilen. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, dass der Anschluss unentgeltlich in das Haus verlegt wird.
- Nach dem Ausbau können entsprechende Glasfaser-Produkte gebucht werden. Dabei kann das zu errichtende Glasfasernetz grundsätzlich im Rahmen des freien Wettbewerbes auch von anderen Anbietern als der Telekom Deutschland GmbH genutzt werden.
- Es besteht aber weiterhin auch die Möglichkeit, den momentanen Vertrag sowie Anbieter auf Basis der veralteten Technik und den damit einhergehenden langsameren Internet-Geschwindigkeiten beizubehalten. Der kostenfreie Glasfaseranschluss ist nicht an eine neue Produktbuchung gekoppelt.
Da ein späterer Breitbandanschluss Kosten von derzeit 799,95 € (dieser Betrag kann in Zukunft durch die Telekom angepasst werden) erhoben wird, sollte sich jeder Eigentümer, auch im Interesse seiner Mieter, jetzt schnellstens um die Beantragung des kostenfreien Anschlusses bemühen.