Die Probefahrt fing gleich mit Parkrempler an

Eine Pro­be­fahrt ende­te am Diens­tag­abend mit einem Park­remp­ler und drei Straf­an­zei­gen. Ein 35-jäh­ri­ger Men­de­ner woll­te sei­nen Klein­wa­gen ver­kau­fen und ließ gegen 17.40 Uhr auf einem Park­platz an der Park­stra­ße einen Inter­es­sen­ten ans Steu­er. Gleich­zei­tig park­te neben­an eine 25-jäh­ri­ge Auto­fah­re­rin aus. Sie stopp­te, doch der Kauf­in­ter­es­sent nicht: Die Wagen stie­ßen zusammen. 

Die 25-Jäh­ri­ge muss­te „noch eben“ etwas ein­kau­fen und fuhr des­halb kurz weg. Als sie zurück­kehr­te, war der nament­lich nicht bekann­te Unfall­fah­rer weg. Der Ver­käu­fer stand noch da. Sie rief die Poli­zei. Die stell­te fest: Der geg­ne­ri­sche Klein­wa­gen war nicht zuge­las­sen – ergo auch nicht versichert. 

Die Poli­zei ermit­tel­te den Kauf­in­ter­es­sen­ten und schick­te einen Strei­fen­wa­gen zu dem 25-jäh­ri­gen Iser­loh­ner. Die Poli­zei ermit­telt nun sowohl gegen ihn als auch gegen die Fah­re­rin, weil sie sich uner­laubt vom Unfall­ort ent­fern­ten („Unfall­flucht“), und gegen den Ver­käu­fer wegen eines Ver­sto­ßes gegen das Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz. Es ent­stand gerin­ger Sach­scha­den. (cris)