Da hatte der falsche Polizist am Telefon aber Pech

Ein fal­scher Poli­zei­be­am­ter hat am Mitt­woch einem Bal­ver mit einer Straf­an­zei­ge gedroht für den Fall, dass er wei­ter „so frech“ zu ihm sei. Der mut­maß­li­che Betrü­ger mel­de­te sich am Nach­mit­tag bei einer 84-jäh­ri­gen Bal­verin am Tele­fon und pro­bier­te es zunächst mit der Lügen­ge­schich­te, dass ihr Sohn einen töd­li­chen Ver­kehrs­un­fall ver­ur­sacht habe. 

Dar­auf ging die Senio­rin mit dem Tele­fon in der Hand zu ihrem Sohn, der eine Eta­ge tie­fer wohnt, und über­reich­te ihm den Hörer. Dem Sohn erzähl­te der angeb­li­che Poli­zei­be­am­te nun die Geschich­te von Ein­brü­chen in der Nach­bar­schaft und dass zwei Täter fest­ge­nom­men wor­den sei­en. Der Betrü­ger nann­te eine Adres­se des angeb­li­chen Tat­orts. Als der Sohn das bezwei­fel­te, weil er die Bewoh­ner kann­te, beschwer­te sich der Anru­fer: Er sol­le nicht „frech“ wer­den, weil er sonst eine Straf­an­zei­ge bekomme. 

Dar­auf leg­te der Sohn auf und erstat­te­te sei­ner­seits Anzei­ge wegen ver­such­ten Betrugs. Die ech­te Poli­zei warnt wei­ter vor den Betrü­gern am Tele­fon: Las­sen Sie sich nicht zu unüber­leg­ten Hand­lun­gen ver­lei­ten oder unter Druck set­zen. Wer ange­ru­fen wird, der soll­te sich erst gar nicht auf sol­che Gesprä­che ein­las­sen und statt­des­sen auf­le­gen, lang­sam bis 3 zäh­len, damit das Gespräch defi­ni­tiv been­det ist, und dann unter der 110 die ech­te Poli­zei anru­fen. Die ech­te Poli­zei fragt am Tele­fon kei­ne Ver­mö­gens­wer­te ab und nimmt auch kei­ne Wert­ge­gen­stän­de in Ver­wah­rung. (cris)


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