Beifahrer verpasst Frau Tritt – Fahrer mit Latte an Straftaten

Ein 24-jäh­ri­ger Mann hat am Frei­tag­mor­gen eine Frau an einer Bus­hal­te­stel­le an der Iser­loh­ner Stra­ße in Hemer ange­grif­fen, sie beschimpft, ihr ins Gesicht gespuckt und ihr einen Tritt in den Unter­leib ver­passt. Der Angrei­fer war als Bei­fah­rer mit einem Wagen unter­wegs. Des­sen Fah­rer zog ihn weg. Die Män­ner ent­fern­ten sich. Die Poli­zei wur­de hin­zu gezogen. 

Eine Poli­zei­strei­fe traf das Fahr­zeug mit dem Fah­rer eini­ge Zeit spä­ter an der Iser­loh­ner Stra­ße. Der 21-Jäh­ri­ge am Steu­er hat­te noch nie eine Fahr­erlaub­nis. Der Wagen war nicht zuge­las­sen und daher auch nicht ver­si­chert. Eine „TÜV-Pla­ket­te“ hat er selbst auf­ge­klebt. Ein Dro­gen­vor­test ver­lief posi­tiv. Im Fahr­zeug lagen Betäu­bungs­mit­tel sowie Fahr­zeug­kenn­zei­chen, die bei einem Tank­be­trug genutzt wur­den. Eine ein­ge­schla­ge­ne Front­schei­be am Wagen erklär­te der Mann mit einem „Alt­scha­den“.

Der Fah­rer muss­te mit­kom­men zur Wache, wo ihm eine Blut­pro­be abge­nom­men wur­de. Die Poli­zei stell­te die Kenn­zei­chen sicher und ermit­telt gegen den 21-Jäh­ri­gen Anzei­gen wegen Urkun­den­fäl­schung, Kenn­zei­chen­miss­brauchs, Fah­ren ohne Füh­rer­schein, Fah­ren unter Dro­gen­ein­fluss sowie Ver­stö­ßen gegen Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz, Stra­ßen­ver­kehrs-Zulas­sungs­ord­nung und Betäubungsmittelgesetz. 

Sein Mit­fah­rer, der die Frau ange­grif­fen hat­te, war nicht mehr bei ihm. Gegen ihn läuft ein Ver­fah­ren unter ande­rem wegen gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung. (cris)


Sym­bol­fo­to