Der Rat der Stadt Balve hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 die Beteiligung der Öffent- lichkeit zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Balve und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Feuerwehrgerätehaus Sanssouci“ beschlossen.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gleichzeitig mit dem Bebauungsplan Nr. 50 „Feuerwehrgeräthaus Sanssouci“ im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt.
Die Entwurfsplanungen, Begründungen, Umweltberichte, Artenschutzprüfung sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligungen liegen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 16.12.2021 bis einschl. 31.01.2022.
im Rathaus der Stadt Balve, Widukindplatz 1, Zimmer 44, Fachbereich 4, 58802 Balve während der Dienststunden öffentlich aus. Die Unterlagen stehen zudem über den gesamten Zeitraum zusätzlich im Internet unter folgender Adresse zur Verfügung: https://www.balve.de/rathaus-und-politik/verwaltung /bekanntmachungen.
Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, per E‑Mail an s.rothauge@balve.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sind an den Bürgermeister der Stadt Balve, Postfach 13 63, 58797 Balve, zu richten.
Zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 sind Einschränkungen des Publikumsverkehrs im Rathaus der Stadt Balve eingeführt worden, so dass die persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E‑Mail unter s.rothauge@balve.de oder telefonisch unter der Rufnummer 02375–926 144 im Rathaus der Stadt Balve erfolgen kann.
Eine mögliche Variante. Foto: Architekturbüro vom Lehn