Brandschutz kann im Ernstfall überlebenswichtig sein und bildet einen zentralen Bestandteil bei Bauvorhaben aller Art sowie deren Genehmigung. Deshalb empfiehlt die Bauaufsicht des Kreises zur Versorgung mit Löschwasser im Außenbereich Löschwassertanks, die in den Boden eingelassen werden.
Grundsätzlich haben die Städte und Gemeinden für eine Löschwasserversorgung zu sorgen, die den örtlichen Verhältnissen angemessen ist. Doch gerade im Außenbereich, das heißt bei Grundstücken, die weder in einem Bebauungsplangebiet noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegen, und hier insbesondere bei Bauvorhaben außerhalb einer Außenbereichssatzung, treten häufig Unklarheiten über die Zuständigkeit der Sicherstellung einer Löschwasserversorgung auf.
Für die Zufuhr von Löschwasser im Außenbereich sind oft entsprechende Teiche in Betracht gezogen. Hier weist der Märkische Kreis darauf hin, dass diese Alternative nicht immer geeignet ist, weil viele Löschwasserteiche ausgetrocknet sind oder drohen auszutrocknen. Demzufolge führen sie nicht genügend Wasser für eine Versorgung im Brandfall. Besonders die klimatischen Entwicklungen haben in den vergangenen Jahren mit heißen und trockenen Sommern die natürlichen Wasserquellen in Mitleidenschaft gezogen. Problematisch ist weiterhin die zum Teil beschränkte Instandhaltung von Löschwasserteichen.
Um trotzdem eine ausreichende Löschwasserversorgung im Außenbereich zu garantieren, schlägt die Bauaufsicht unterirdische Löschwassertanks vor. Hierdurch sind die Wasserquellen vor dem Austrocknen geschützt und die vorhandenen natürlichen Reserven wie Seen werden geschont. Zudem ist die Pflege und Instandhaltung dieser Tanks deutlich einfacher.
Foto: Der unterirdische Löschwasserteich ist kaum zu entdecken. Foto: Wesley Baankreis/Märkischer Kreis