Balverin fällt auf Bitcoin-Betrüger herein

Eine Bal­verin hat sich ver­spe­ku­liert: Statt in Bit­co­ins inves­tier­te sie in Betrü­ger. Auf der gan­zen Welt erschei­nen bei dem Gedan­ken an die vir­tu­el­le Wäh­rung Dol­lar-Zei­chen in den Augen der Inves­to­ren. Doch oft genug kas­sie­ren nur die Betrü­ger ab.

Im Novem­ber ent­deck­te die Bal­verin eine Wer­be­an­zei­ge im Inter­net. Die Bit­co­in-Anbie­ter schmück­ten sich mit diver­sen Aus­zeich­nun­gen bekann­ter Medi­en und TV-Sen­dun­gen. Die Bal­verin regis­trier­te sich auf einer Inter­net-Sei­te. Eini­ge Tele­fo­na­te und Whats­App-Nach­rich­ten spä­ter ließ sie einen der Betrü­ger eine Fern­zu­griffs-Soft­ware auf ihrem Com­pu­ter instal­lie­ren. Bin­nen weni­ger Tage nach ihrer ers­ten 250-Euo-Inves­ti­ti­on stan­den (angeb­lich) bereits Bit­co­ins im Wert von 400 Euro auf dem Kon­to. Der Betrü­ger „rät“, rasch rich­tig zu investieren.

Erst eini­ge Tele­fo­na­te, Über­wei­sun­gen auf Kon­ten unter ande­rem in Litau­en, Zah­lung von „Trans­ak­ti­ons­ge­büh­ren“, angeb­li­chen Todes­fäl­len von Gesprächs­part­nern und ver­such­ten Video-Chats riss der Kon­takt abrupt ab. Tele­fo­nisch mel­de­te sich nie­mand mehr. Die von dem Frem­den instal­lier­te Soft­ware war gesperrt. Am Don­ners­tag­abend erstat­te­te die Bal­verin Anzei­ge wegen Betrugs bei der Polizei.

Die Poli­zei rät grund­sätz­lich zur größ­ten Vor­sicht beim Kauf von Kryp­to­wäh­run­gen in unbe­kann­ten Quel­len. Je höher die Gewinn­ver­spre­chen, des­to wahr­schein­li­cher ein Betrug. „Ach­ten sie auf ein Impres­sum des Anbie­ters. Sitzt die­ser nicht in Deutsch­land, kann es schwer wer­den, Ansprü­che durch­zu­set­zen“, rät die Polizei.

Vor einer Regis­trie­rung prü­fen, ob der angeb­li­che Händ­ler eine Lizenz in der EU hat. Das lässt sich prü­fen auf der der Inter­net-Sei­te der Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht unter https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/start.do . Vor einer aus­führ­li­chen Recher­che und Bera­tung kei­ne Daten preis­ge­ben wie Aus­weis­da­ten, Kon­to-Ver­bin­dun­gen. Grund­sätz­lich kei­ne Pass­wör­ter oder Online-Ban­king-TAN ver­ra­ten! Den Tätern NIE Zugriff auf den eige­nen Rech­ner gewäh­ren. Die besag­te Fern­zu­griffs-Soft­ware wird wahr­schein­lich genutzt, um wei­te­re Daten zu steh­len wie Infos über Bank­kon­ten oder Kre­dit­kar­ten. Die Betrü­ger nutz­ten die­se Daten für wei­te­re Straf­ta­ten zum Scha­den ihrer Opfer.

Wei­te­re Infos: https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/vorsicht-vor-online-anlagebetrug/ „Befürch­ten Sie, Opfer gewor­den zu sein? Erstat­ten Sie Anzei­ge bei der Poli­zei“, rät die Poli­zei abschlie­ßend. (cris)