Balve bekommt 300.000 Euro an Coronahilfe überwiesen

Der nord­rhein-west­fä­li­sche Land­tag hat am Don­ners­tag im Haus­halts- und Finanz­aus­schuss zur Finan­zie­rung der direk­ten und indi­rek­ten Fol­gen der Coro­na-Kri­se wei­te­re 500 Mil­lio­nen Euro für die Kom­mu­nen bereit­ge­stellt. Der Aus­schuss ist damit einer Initia­ti­ve der CDU-geführ­ten Lan­des­re­gie­rung gefolgt.

„Die Städ­te in Nord­rhein-West­fa­len wer­den ange­sichts der Coro­na-Kri­se nach wie vor sehr gefor­dert. Auch heu­te wir­ken sich die Kos­ten der Pan­de­mie wei­ter auf die kom­mu­na­len Haus­hal­te aus. Des­halb freut es mich, dass die Kom­mu­nen gänz­lich unbü­ro­kra­tisch zusätz­li­che Mit­tel zur Ent­las­tung erhal­ten, die noch in die­sem Jahr aus­ge­zahlt wer­den“, erklärt der hei­mi­sche CDU- Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Mat­thi­as Eggers, der auch Mit­glied im Land­tags­aus­schuss für Hei­mat und Kom­mu­na­les ist.

Grund­la­ge der Berech­nung ist die Ein­woh­ner­zahl, wobei der Zuschuss min­des­tens 300.000 Euro beträgt. Die Kom­mu­nen im hei­mi­schen Land­tags­wahl­kreis erhal­ten ins­ge­samt rund drei Mil­lio­nen Euro. Bal­ve und Neu­en­ra­de erhal­ten den Min­dest­be­trag von je 300.000 Euro. Nach Plet­ten­berg flie­ßen 541.000 Euro. Hemer erhält 737.000 Euro und die ein­woh­ner­stärks­te Stadt Men­den pro­fi­tiert von 1.140.000 Euro. Die Kreis­ver­wal­tung des Mär­ki­schen Krei­ses erhält auch noch ein­mal 2.250.000 Euro. „Mit den Mit­teln sol­len die direk­ten und indi­rek­ten Fol­gen der Bewäl­ti­gung der Coro­na-Kri­se abge­fe­dert wer­den. Unbü­ro­kra­tisch und im vol­len Ent­schei­dungs­be­reich der Städ­te“, sagt Mat­thi­as Eggers.

Hin­ter­grund: Anders als 2020, als die finan­zi­el­le Belas­tung der Kom­mu­nen infol­ge der Coro­na- Pan­de­mie maß­geb­lich durch das Weg­bre­chen der Steu­er­ein­nah­men geprägt war, kann mitt­ler­wei­le von einer rela­tiv gleich­mä­ßi­gen, bevöl­ke­rungs­pro­por­tio­na­len Ver­tei­lung der Coro­na-beding­ten Belas­tun­gen aus­ge­gan­gen wer­den. Des­halb sol­len die Mit­tel den Kom­mu­nen ohne Antrag auf Grund­la­ge der Ein­woh­ner­re­la­tio­nen zum Stich­tag 30. Juni 2022 gewährt wer­den in Form eines nicht­rück­zahl­ba­ren Zuschus­ses. Auch Kom­mu­nen mit gerin­ger Ein­woh­ner­zahl erhal­ten min­des­tens 300.000 Euro. Die Mit­tel wer­den aus dem Coro­na-Ret­tungs­schirm des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len finanziert.