Ausgangssperre bleibt – ohne Joggen und Radfahren

Das Land NRW hat am Don­ners­tag die neue Coro­naschutz­ver­ord­nung ver­öf­fent­licht, die ab Mon­tag und zunächst bis zum 26. April auch im Mär­ki­schen Kreis gilt. Dar­über hin­aus tritt ab dem 19. April eine neue All­ge­mein­ver­fü­gung in Kraft. Sie beinhal­tet – ange­lehnt an den Bun­des­ge­setz­ent­wurf zum neu­en Infek­ti­ons­schutz­ge­setz – Anpas­sun­gen in Bezug auf die Aus­gangs­sper­re.
Die NRW-Lan­des­re­gie­rung hat mit der neu­en Coro­naschutz­ver­ord­nung die ab Mon­tag lan­des­weit gel­ten­den Regeln ver­öf­fent­licht. Sie ori­en­tiert sich im Wesent­li­chen an den bereits gül­ti­gen Maß­nah­men.
Auf­grund des wei­ter­hin hohen Infek­ti­ons­ge­sche­hens und dem nach den Oster­fe­ri­en wie­der gestie­ge­nen 7‑Ta­ge-Inzi­denz­wert (222,6 – Stand: 15. April) waren und sind aus Sicht des Kri­sen­stabs wei­ter­hin loka­le Maß­nah­men not­wen­dig. In enger Abstim­mung mit dem NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um wird der Kreis daher die Aus­gangs­sper­re zunächst bei­be­hal­ten. Land­rat Mar­co Voge appel­liert ein­dring­lich: „Es geht dar­um, die Kon­tak­te – und hier ganz kon­kret auch pri­va­te, gesel­li­ge Zusam­men­künf­te in den Abend­stun­den – zu redu­zie­ren. Aus­gangs­be­schrän­kun­gen spricht man nicht leicht­fer­tig aus. Sie haben zum Ziel, dass abends kei­ne Besu­che zwi­schen ver­schie­de­nen Haus­hal­ten statt­fin­den. Wir haben Ver­ständ­nis dafür, dass bei vie­len Men­schen, die sich vor­bild­lich an die Regeln hal­ten, die Akzep­tanz für schär­fe­re Maß­nah­men schwin­det. Wir müs­sen aber wei­ter das Infek­ti­ons­ge­sche­hen im pri­va­ten Raum eindämmen.“ 

Dazu sind die Ein­schrän­kun­gen für eine gewis­se Zeit nötig. Denn nur gemein­sam kön­nen wir die Wel­le brechen.

Land­rat Mar­co Voge


Eine neue All­ge­mein­ver­fü­gung, die ab Mon­tag, 19. April, im Mär­ki­schen Kreis gilt, beinhal­tet über die Maß­nah­men der Lan­des­ver­ord­nung hin­aus zudem fol­gen­de Punk­te:

Aus­gangs­sper­re:
Die in der neu­en Ver­fü­gung ange­pass­ten Rege­lun­gen der Aus­gangs­sper­re im Mär­ki­schen Kreis ori­en­tie­ren sich am Gesetz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung zum neu­en Infek­ti­ons­schutz­ge­setz. Die Woh­nung ver­las­sen darf dem­nach nur, wer es begrün­den kann – zum Bei­spiel für den Arbeits­weg, die Pfle­ge von Ange­hö­ri­gen oder medi­zi­ni­sche Not­fäl­le. Jog­gen, Spa­zier­gän­ge oder Rad­fah­ren zäh­len nicht mehr dazu. Eine aktua­li­sier­te FAQ-Lis­te zur Aus­gangs­sper­re fin­det sich auf der Inter­net­sei­te des Mär­ki­schen Krei­ses unter: https://t1p.de/az2s
Die all­ge­mei­ne Aus­gangs­be­schrän­kung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr bleibt bestehen. Ziel ist, pri­va­te Zusam­men­künf­te zu unter­bin­den, die erheb­lich zum Infek­ti­ons­ge­sche­hen bei­tra­gen.
Aus­nah­men:
• Medi­zi­ni­sche oder vete­ri­när­me­di­zi­ni­sche Not­fäl­le
• Berufs­aus­übung
• Für­sor­ge­tä­tig­kei­ten oder Betreu­ung Unter­stüt­zungs­be­dürf­ti­ger
• Der Beglei­tung Ster­ben­der
• Der Ver­sor­gung von Tie­ren
Kon­takt­be­schrän­kun­gen: 
Die bis­he­ri­gen Kon­takt­be­schrän­kun­gen im öffent­li­chen Raum füh­ren bis­lang nicht zu einer signi­fi­kan­ten Redu­zie­rung der Neu­in­fek­tio­nen bzw. einem nach­hal­ti­gen Absin­ken des Inzi­denz­wer­tes. Auf­grund des nach wie vor hohen Infek­ti­ons­ge­sche­hens im pri­va­ten Umfeld hat­te der Mär­ki­sche Kreis schon län­ger Kon­takt­be­schrän­kun­gen auch für den pri­va­ten Bereich ver­fügt. Das ist wei­ter­hin vor­ge­se­hen.
In der aktua­li­sier­ten Coro­naschutz­ver­ord­nung sind im öffent­li­chen Raum wei­ter­hin nur Tref­fen mit höchs­tens einer Per­son aus einem ande­ren Haus­stand mög­lich. Die in der Lan­des­ver­ord­nung auf­ge­führ­ten und für den öffent­li­chen Raum vor­ge­se­he­nen Kon­takt­be­schrän­kun­gen gel­ten dem­nach auch im Mär­ki­schen Kreis – wie zuvor bereits – im Pri­vat­be­reich (§2 Abs. 1a CorSch­VO). Ohne eine Beschrän­kung für den pri­va­ten Raum ist eine Ent­las­tung des Gesund­heits­sys­tems und ein Absin­ken der Infek­ti­ons­zah­len aus Sicht des Kri­sen­stabs nicht zu erwar­ten. Die Reli­gi­ons­aus­übung ist – im Rah­men der lan­des­wei­ten Coro­naschutz­ver­ord­nung – von die­sem Ver­bot nicht berührt.

Kein Prä­senz­un­ter­richt:
Wie berich­tet, wird der Distanz­un­ter­richt an allen all­ge­mein­bil­den­den und berufs­bil­den­den Schu­len ein­schließ­lich der Grund- und För­der­schu­len im Mär­ki­schen Krei­ses in der kom­men­den Woche fort­ge­setzt. Aus­ge­nom­men von die­ser Rege­lung sind wei­ter­hin die Abschluss­klas­sen sowie Berufs­ab­schluss­prü­fun­gen. Eltern, die ihre Kin­der zuhau­se nicht betreu­en kön­nen, erhal­ten die Mög­lich­keit, bis zum 26. April ein Betreu­ungs­an­ge­bot zu bean­tra­gen.
Der Mär­ki­sche Kreis hat­te bereits vor der lan­des­wei­ten Rege­lung, die Distanz­un­ter­richt bei einer Inzi­denz über 200 vor­sieht, nach­drück­lich beim Land dar­auf hin­ge­wirkt, den Distanz­un­ter­richt in der nächs­ten Woche fort­zu­set­zen. „Wir haben dem NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um deut­lich gemacht, dass die Rück­kehr zum Wech­sel­un­ter­richt in Anbe­tracht der aktu­el­len Infek­ti­ons­zah­len in unse­rem Kreis das fal­sche Signal wäre“, sagt Land­rat Mar­co Voge.

Mas­ken­pflicht bei Fahr­ge­mein­schaf­ten:
Ab Mon­tag gilt wei­ter­hin die Mas­ken­pflicht bei Fahr­ge­mein­schaf­ten (aus­ge­nom­men die fahr­zeug­füh­ren­de Per­son). Kin­der bis zum Schul­ein­tritts­al­ter und Per­so­nen, die aus medi­zi­ni­schen Grün­den kei­ne Mas­ke tra­gen kön­nen bzw. dür­fen, sind von der Ver­pflich­tung aus­ge­nom­men.

Kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen:
Für kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen hat­te der Kreis eben­falls bereits Maß­nah­men ver­fügt, die wei­ter­hin gel­ten.
Der Kri­sen­stab appel­liert aus­drück­lich an die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, wei­ter­hin die AHAL-Regeln ein­zu­hal­ten und Kon­tak­te zu mei­den. „Jeder von uns kann sei­nen Bei­trag im Kampf gegen die Pan­de­mie leis­ten, in dem er sich umsich­tig, vor­sich­tig und dis­zi­pli­niert ver­hält. Das Virus unter­schei­det nicht zwi­schen öffent­li­chem und pri­va­tem Raum. Es liegt wei­ter­hin an jedem ein­zel­nen, sei­nen Bei­trag zu leis­ten und sich an die Regeln zu halten.“