Die NRW-Landesregierung hat am Freitag eine neue Version der Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Diese Regelungen gelten ab Montag, 8. März, auch für den Märkischen Kreis. Darüber hinaus gehende Maßnahmen sind vorerst nicht geplant.
Die neue Verordnung des Gesundheitsministeriums gilt für ganz Nordrhein-Westfalen. Das bedeutet, dass der landesweite 7‑Tages-Inzidenz-Wert berücksichtigt wird und die damit einhergehenden, vorsichtigen Öffnungsschritte auch für den Märkischen Kreis in Kraft treten. Somit können ab Montag unter anderem Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte, Blumengeschäfte und Gartenmärkte ihren Betrieb wiederaufnehmen. Alle übrigen Einzelhandelsgeschäfte können mit Terminvergabe und begrenzter Kundenzahl öffnen. Gleiches gilt auch für körpernahe Dienstleistungsbetriebe mit Hygienekonzepten. Hier ist gegebenenfalls auf die Durchführung eines Schnelltests zu achten.
Die Verordnung sieht vor, dass Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100 000 Einwohner (7‑Tages-Inzidenz) „nachhaltig und signifikant über einem Wert von 100 liegt“, zusätzliche Schutzmaßnahmen in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales prüfen und anordnen können, aber nicht müssen.
Der Märkische Kreis ist im ständigen Austausch mit dem Gesundheitsministerium. Landrat Marco Voge hat sich auch am Freitag in Bezug auf die lokalen Auswirkungen der neuen Verordnung mit dem Ministerium in Verbindung gesetzt. Hierzu berät der Krisenstab drei Mal die Woche und ist dauerhaft in Bereitschaft. Auch am Freitagnachmittag hat sich der enge Kreis mit Landrat Marco Voge, Kreiskämmerer Kai Elsweier sowie den Fachbereichsleitern Horst Peter Hohage und Volker Schmidt nochmals kurzfristig abgestimmt. In der Besprechung am Morgen lag die neue Coronaschutzverordnung noch nicht vor. Der Kreis berät kontinuierlich die notwendigen Maßnahmen und behält sich grundsätzlich eine Verschärfung vor. Diese kann er lokal eigenständig umsetzen, beispielsweise durch den Erlass einer Allgemeinverfügung. Zunächst ist das noch nicht vorgesehen.
Für den Märkischen Kreis und den Krisenstab ist diese Situation nicht neu. Seit vielen Monaten besteht die Prüfpflicht ab einer Inzidenz von 50 – in der neuen Verordnung besteht sie ab einer Inzidenz von 100. Deshalb hat der Kreis in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder geprüft, zusätzliche Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, sich bisher aber bewusst dagegen entschieden.
Ziel ist unter anderem, dass die Menschen nicht in umliegende Kreise und Städte fahren und sich somit das Verbreitungsgeschehen ausweitet. „Es ist zunächst einmal schön, dass erste Öffnungsschritte landesweit möglich sind. Die Perspektive zurück zur Normalität ist wichtig in Hinblick auf die sozialen und psychischen Folgen, aber auch für unsere Wirtschaft. Leider ist die 7‑Tages-Inzidenz bei uns im Märkischen Kreis aktuell fast doppelt so hoch wie im Landesschnitt. Die Inzidenz ist aber nur ein Baustein von vielen. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Aspekte, die unser gesamtes Lagebild vervollständigen und in die Überlegungen einbezogen werden. Wir werden die Situation im Krisenstab weiter genau analysieren und wenn nötig auch strikte Maßnahmen einleiten. Mein Wunsch ist, dass wir die Öffnungsschritte auch hier zukünftig mitgehen können. Grundlage dafür ist, dass die Inzidenzzahl sinkt“, sagt Landrat Marco Voge.
Die Mutationen verbreiten sich im Märkischen Kreis besonders stark. Im privaten Bereich besteht weiterhin ein diffuses Infektionsgeschehen. Deshalb könne jeder seinen Beitrag leisten. Landrat und Krisenstab appellieren, umsichtig, vorsichtig und diszipliniert mit den wiedergewonnenen Möglichkeiten umzugehen.