Einige Gebühren der Stadtverwaltung werden ab dem 1. Januar 2023 teurer. Nicht, weil die Gebührensätze angehoben werden, sondern weil auf manche Gebühren die Umsatzsteuer aufgeschlagen wird. Nach dem Umsatzsteuergesetzt wird dann nämlich eine Kommune wie ein Unternehmen behandelt. Daher verteuert sich einiges für den Privatmann, für ein anderes Unternehmen allerdings nicht, da diese die Umsatzsteuer verrechnen können. Damit das Durcheinander perfekt wird, gibt es aber auch noch einige Leistungen, die umsatzsteuerbefreit sind.
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Evangelische Kirchliche Nachrichten
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