Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine in einen neuen, fälschungssicheren Kartenführerschein umgetauscht werden, die vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben worden sind.
Diese EU-Vorgabe wird in Deutschland wegen der Fülle (das Bundesministerium geht von 43 Millionen umzutauschenden Führerscheinen aus) in mehreren Etappen erfolgen. In einer ersten Welle verlieren graue, rosa oder DDR-Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 nach dem 18. Januar 2022 ihre Gültigkeit. Wer dann keinen oder den alten Führerschein vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Der Märkische Kreis bittet die Bürgerinnen und Bürger dieser Altersklassen darum, in den Bürgerbüros in Iserlohn oder Lüdenscheid einen Antrag zu stellen. Dabei sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- bisheriger Führerschein
- gültiges Ausweisdokument
- ein aktuelles, höchstens 12 Monate altes, biometrisches Lichtbild. Die Gebühr beträgt 30,40 Euro.
Der neue Kartenführerschein wird dann direkt von der Bundesdruckerei zugeschickt. Ist der bisherige Führerschein nicht im Märkischen Kreis oder seinen Rechtsvorgängern ausgegeben worden, muss von der ausstellenden Behörde zuvor eine sogenannte Karteikartenabschrift angefordert werden – nur im dortigen Verzeichnis sind die Führerscheindaten gespeichert.
Wichtig: Für den Besuch im Bürgerbüro muss vorab ein Termin vereinbart werden. Termine können telefonisch unter 02351 966 60 oder online
https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/ gebucht werden.
Zu späteren Zeitpunkten folgen dann weitere Geburtsjahrgänge, ab 2026 werden die ersten Kartenführerscheine ungültig.