Ab Morgen gibt es neue Regelungen für Gottesdienste im Pastoralverbund Balve-Hönnetal. Mit Wirkung vom 20.08.2021 tritt für das Land Nordrhein-Westfalen, vorerst befristet bis zum Ablauf des 17.09.2021, eine neue Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) in Kraft. Grundlegender Gedanke dieser neuen Ordnung ist, dass geimpften, genesenen oder getesteten Personen wieder weitgehende Freiheiten eingeräumt werden (sogenannte 3G-Regel, vgl. § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 8 CoronaSchVO).
Gemäß § 2 Abs. 7 CoronaSchVO stellen die Kirchen für Versammlungen zur Religionsausübung eigene Regelungen auf, die ein dieser Verordnung vergleichbares Schutzniveau sicherstellen.
Für Versammlungen zur Religionsausübung, insbesondere Gottesdienste, gelten ab dem 20.08. im Pastoralverbund Balve-Hönnetal folgende Regelungen:
1. Für den Zugang zu Gottesdiensten bestehen, unabhängig vom Inzidenzwert, keine Beschränkungen auf ausschließlich geimpfte, genesene oder getestete Personen. Das bedeutet, dass die Teilnahme an den Gottesdiensten für alle Gläubigen möglich ist.
2. Weiterhin gilt der Mindestabstand von 1,5 m. Ausgenommen bleiben gemeinsame Hausstände.
3. Zahlenmäßige Teilnehmerobergrenzen werden nicht mehr genannt. Für die jeweiligen Kirchen ergibt sich die Höchstgrenze daher rein faktisch durch die Belegungskapazität unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln.
4. Hinsichtlich der Maskenpflicht gilt: Die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske besteht im Innenraum (vgl. § 3 Abs. 1 Ziff. 2 CoronaSchVO).
5. Gesang im Gottesdienst ist zulässig, wenn alle Teilnehmenden dabei mindestens eine medizinische Maske tragen.
6. Die Erfassung der Kontaktdaten der Gottesdienstbesucher entfällt.
7. Im Übrigen sind die derzeit geltenden Hygiene- und Schutzregeln bei der Feier von Gottesdiensten weiter einzuhalten.