Es sollte ein schöner Urlaub am Bodensee werden: Eine Mendenerin hat im März über eine Seite im Internet eine Ferienwohnung gebucht. Den halben Preis überwies sie, wie gefordert, auf das Konto einer Privatperson bei einer Direktbank. Dann kam eine Stornierungsmeldung. Gründe wurden nicht genannt. Die Internetseite ist offline. Geld floss bisher nicht zurück. Deshalb erstattete die Mendenerin Anzeige wegen Betrugs. Die Polizei ermittelt.
Eine derartige Masche ist allerdings bekannt bei der Polizei: Fake-Shops bieten auch Urlaubsreisen. Betrüger offerieren Ferienwohnungen und klauen Fotos von tatsächlich existierenden Häusern – manchmal sogar deren Adressen. Im schlimmsten Fall machen sich die Urlauber auf den Weg und stehen dann vor verschlossener Tür: Der echte Besitzer hat die Wohnung natürlich anderweitig vermietet und weiß nichts von dem zweiten Urlauber.
Es gelten die generellen Tipps beim Online-Einkauf: Die Vorfreude über ein vermeintliches Schnäppchen sollte nicht blind machen. Die größte Gefahr lauert bei Spontankäufen oder ‑buchungen.
Suchen Sie nach Bewertungen anderer Kunden. Es gibt diverse „Fake-Shop“-Listen.
Nutzen Sie beim Online-Kauf keine internationalen Zahlungsdienste, die eine Verfolgung oder Rückbuchung unmöglich machen. Beim Lastschriftverfahren können vorgenommene Abbuchungen hingegen eine gewisse Zeit rückgängig gemacht werden.
Hat der Anbieter ein vollständiges Impressum mit allen vorgeschriebenen Daten? Ist der Anbieter überhaupt klar zu identifizieren? Bietet er einen Sicherungsschein?
Für eine Anzeige ist es wichtig, alle Beweise zu sichern (E‑Mail-Verkehr, Bestätigungen etc.). Die Anzeige macht auf jeden Fall Sinn. Sie hilft zumindest, Fake-Angebote möglichst schnell vom Netz zu bekommen und andere Menschen vor einem teuren Fehlgriff zu bewahren.