Im Märkischen Kreis sind mehr als 300.000 Schutzimpfungen gegen das Coronavirus erfolgt. Davon wurden mehr als 200.000 Impfungen in den Impfstellen des Kreises in Lüdenscheid und Iserlohn oder durch die mobilen Teams vorgenommen.
Abhängig von der zur Verfügung stehenden Impfstoffmenge kommen die Schutzimpfungen gegen das Coronavirus im Märkischen Kreis gut voran. Stand 11. Juni sind im Kreis mehr als 300.000 Impfungen gegen COVID-19 erfolgt, davon fast 200.000 Erstimpfungen. Knapp 108.000 Personen sind vollständig geimpft. Mehr als 200.000 Impfungen sind bislang allein in den Impfstellen des Kreises in Lüdenscheid und Iserlohn durchgeführt worden – sowie durch die mobilen Teams, die ebenfalls vom Leitungsteam des Impfzentrums Lüdenscheid koordiniert werden.
• Elektronischer Impfpass
Aktuell werden die elektronischen Impfnachweise noch nicht in den Impfstellen in Lüdenscheid und Iserlohn ausgestellt. Der Kreis wartet in diesem Zusammenhang auf weitere Informationen und Vorgaben vom MAGS. Die Technik soll spätestens zum 1. Juli einsatzbereit sein. Dann können sich vollständig geimpfte Personen die entsprechende Bescheinigung direkt im Impfzentrum erstellen lassen. Alle Bürgerinnen und Bürger, die bis dahin im Impfzentrum vollständig geimpft sind, müssen nicht selbst aktiv werden, sondern erhalten ihren Impfcode voraussichtlich per Post.
• Impfungen Kinder / Jugendliche
Der Impfstoff „Comirnaty“ der Firma BioNTech ist von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) ab 12 Jahren zugelassen worden. In den beiden Impfstellen des Märkischen Kreises werden aber keine Jugendlichen unter 18 Jahren geimpft.
Dazu Dr. Gregor Schmitz, medizinischer Leiter der Impfzentren: „Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat den generellen Einsatz des Impfstoffs für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren nicht empfohlen. Bei bestimmten Vorerkrankungen können auch Jugendliche nach ausführlicher Aufklärung geimpft werden. Die Bewertung des individuellen Risikos kann im Impfzentrum aber nicht vorgenommen werden, denn hierzu muss die medizinische Vorgeschichte bewertet werden. Das soll und kann nur der behandelnde Kinder- oder Hausarzt vornehmen. Eine eventuelle Impfung soll daher auch nur dort erfolgen. Das Gleiche gilt auch für die Impfung von Schwangeren.“