Das Gesundheitsamt stellt Bescheinigungen für Covid-19-Genesene aus: Wer eine bestätigte Infektion mit dem Coronavirus überstanden hat und mittlerweile als gesundet gilt, erhält in diesen Tagen Post vom Märkischen Kreis. Mehr als 19.000 Schreiben sind versendet worden.
Das Land NRW hat am 1. Mai kommuniziert, dass es die Rechte der Personen mit einer Corona-Schutzimpfung sowie von Genesenen anpasst: Sie profitieren von Ausnahmen in den Schutzregeln des Bundes und des Landes und werden den Personen gleichgestellt, die einen tagesaktuellen negativen Coronaschnelltest vorlegen können. Menschen mit dem Nachweis ihrer vollständigen Impfung oder einer überstandenen Erkrankung können daher unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder Geschäfte des Einzelhandels betreten.
Der Märkische Kreis stellt – wie angekündigt – Covid-19-Genesenen Bescheinigungen (in deutsch und englisch) aus. Mehr als 19.000 Schreiben sind in dieser Woche versendet worden und sollen die Empfänger in den nächsten Tagen erreichen. Darin wird unter anderem aufgeführt, wann die Infektion mit dem Coronavirus mittels eines PCR-Laborergebnisses festgestellt wurde und wie lange der Status als Genesener gilt (etwa sechs Monate).
Wichtig: Personen, deren Erkrankung 28 Tage bis sechs Monate zurückliegt, bekommen vom Märkischen Kreis unaufgefordert eine entsprechende Bescheinigung, mit der sie ihre Erkrankung belegen können. Da dies viele Tausend Menschen betrifft, kann es mehrere Tage dauern, bis jedes Schreiben seinen Adressaten erreicht hat. Der Kreis bittet deshalb darum, von Anfragen und Anrufen abzusehen.
Personen, deren Erkrankung mehr als sechs Monate zurückliegt und die mittlerweile die erste von zwei Schutzimpfungen erhalten haben, bekommen ebenfalls unaufgefordert vom Märkischen Kreis eine Bescheinigung, die zusammen mit dem Impfnachweis eine Immunisierung attestiert.
Personen, die aktuell erkrankt sind oder künftig erkranken, bekommen automatisch nach dem Eingang des PCR-Laborergebnisses beim Gesundheitsamt eine entsprechende Bescheinigung zusammen mit einem Informationsschreiben zur Quarantäne. Die Bescheinigung befreit NICHT von der Quarantäne, die selbstverständlich eingehalten werden muss.