Testzentrum stellt die Testmethode um

Das Test­zen­trum am Krum­paul war­tet mit einer Neue­rung auf. Zu Wochen­be­ginn wer­den die Tests bei Erwach­se­nen umge­stellt. Künf­tig wird die Pro­be im vor­de­ren Nasen­be­reich abge­nom­men, was ins­be­son­de­re bei häu­fi­ge­ren Tes­tun­gen zu einer deut­li­chen Scho­nung der Nasen­schleim­häu­te führt. Ähn­lich wie bei den Selbst­tests wird die Pro­be in bei­den Nasen­lö­chern in einer Tie­fe von ca. 2,5 cm. abge­nom­men. Gera­de bei Men­schen, die sich aus per­sön­li­chen Grün­den, mehr­fach pro Woche tes­ten müs­sen, ist die­ses eine deut­lich ange­neh­me­re Test­art, die trotz­dem ein gesi­cher­tes Ergeb­nis liefert. 

„Wir erhof­fen uns hier­durch eine Stei­ge­rung der Akzep­tanz, wie die­ses auch bei der Ein­füh­rung der kind­ge­rech­ten Tests bei den Kin­dern der Fall war. Das Tes­ten bleibt, neben dem Imp­fen, eine wich­ti­ge Säu­le bei der Ein­däm­mung der Pan­de­mie und hin zu einem nor­ma­len Leben. Jeder Bür­ger hat daher den Anspruch auf min­des­tens einen Test in der Woche; was im Umkehr­schluss bedeu­tet, dass man sich auch häu­fi­ger kos­ten­los tes­ten las­sen kann, wenn es die Kapa­zi­tä­ten der Test­stel­len zulas­sen. Die­ses wird von der Bun­des- und Lan­des­re­gie­rung aus­drück­lich fest­ge­stellt und ist in der Coro­na-Test­ver­ord­nung so gere­gelt. Lei­der gibt es hier immer noch eine gro­ße Unsi­cher­heit und häu­fi­ge Rück­fra­gen. (Coro­na-Test­ver­ord­nung § 5 Abs. 1 (Tes­tun­gen gem. § 4a))“, so Bernd Krä­mer vom Roten Kreuz. Das Schnell­test­zen­trum am Krum­paul ist geöff­net:
Mon­tag                08:30 bis 11:00 Uhr
Diens­tag              08:30 bis 11:00 Uhr
Mitt­woch            17:00 bis 19:30 Uhr
Don­ners­tag        08:30 bis 11:00 Uhr
Frei­tag                 17:00 bis 19:30 Uhr
Sams­tag              11:00 bis 15:00 Uhr
(An Sonn- und Fei­er­ta­gen ist das Test­zen­trum geschlossen.)

„Wir bit­ten um Ter­min­re­ser­vie­rung über die Sei­te www.balve.de oder die Bal­ve-App. Brin­gen Sie unbe­dingt Ihre Gesund­heits­kar­te und einen amt­li­chen Licht­bild­aus­weis zum Test mit“, so Bernd Krä­mer abschließend.