Die vom Märkischen Kreis für den Geflügelpest-Bezirk in Menden verfügten Schutzmaßnahmen werden per Allgemeinverfügung aufgehoben. Die Verfügung tritt am morgigen Samstag, 08. Mai, in Kraft. Die Aufstallungspflicht für das gesamte Kreisgebiet gilt aber weiterhin.
Wie der Kreis mitteilt, gilt der Ausbruch in Menden nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen und Einhaltung der Fristen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nun als erloschen.
Im Kreisgebiet waren zwei Ausbrüche des hochpathogenen aviären Influenzavirus (Geflügelpest) nachgewiesen worden – in einem Geflügelbestand in Menden mussten alle Tiere aus Tierschutzgründen und zur Ausschaltung des Seuchenherdes getötet werden, um eine Verbreitung der Krankheit in andere Geflügelbestände zu verhindern. Das musste dann wenige Tage später in einem zweiten Geflügelbetrieb in Menden ebenfalls geschehen.
Für das gesamte Kreisgebiet gilt jedoch weiterhin Aufstallungspflicht für sämtliche Geflügelbestände. Geflügelhalter werden gebeten, falls noch nicht geschehen, ihre Bestände dem Veterinäramt zu melden. Alle weiteren Informationen im Internet auf der Homepage des Märkischen Kreises untere www.maerkischer-kreis.de, Stichwort Geflügelpest.
Die Schutzmaßnahmen um die von der Geflügelpest betroffenen Betriebe in Menden werden aufgehoben. Foto: Hendrik Klein/Märkischer Kreis