Hallenbad öffnet wieder seine Pforten

Das städt. Hal­len­bad der Stadt Bal­ve wird ab Mitt­woch, 16. Juni, zu den regu­lä­ren Öff­nungs­zei­ten wie­der für den öffent­li­chen Bade­be­trieb geöff­net. Aller­dings gibt es für die Besu­cher des öffent­li­chen Bade­be­trie­bes auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie neue Regeln, an die sie sich hal­ten müs­sen.
Einen Zutritt zum Hal­len­bad ist nur mög­lich, sofern man Gene­sen, Geimpft oder Getes­tet ist. Ein ent­spre­chen­der Nach­weis ist bei der Ein­lass­kon­trol­le vorzulegen.

Wei­ter­hin sind fol­gen­de Maß­ga­ben zu beach­ten:
1. 10 Per­so­nen dür­fen sich gleich­zei­tig im Schwimm­be­reich auf­hal­ten. Daher bit­te ich sich vor­her unter der Mobil-Num­mer 01729941920 anzu­mel­den.
2. Per­so­nen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infek­ti­on durch den Coro­na-Virus ist der Zutritt nicht gestat­tet. Dies gilt auch für Bade­gäs­te mit Ver­dachts­an­zei­chen.
3. Als Ein­gang wird die Not­aus­gangs­tür im Hal­len­bad genutzt; als Aus­gang dient der nor­ma­len Aus­gang.
4. Hand­des­in­fek­ti­ons­ge­rä­te im Ein­gangs­be­reich sind vor­han­den.
5. Jeder Bade­gast muss beim Betre­ten des Hal­len­ba­des einen Mund-Nasen­schutz in Form einer FFP2-Mas­ke oder einer medi­zi­ni­schen Mas­ke tra­gen. Die­ser darf nur in den Dusch­räu­men und im Schwimm­be­cken abge­nom­men wer­den.
6. Jeder Besu­cher wird am Ein­gang regis­triert.
7. Ein­zel­um­klei­den sind bevor­zugt zu nut­zen, Sam­mel­um­klei­den kön­nen unter Wah­rung des Min­dest­ab­stands von 1,5 m genutzt wer­den.
8. Dusch- und WC-Berei­che dür­fen nur von maxi­mal zwei Per­so­nen betre­ten wer­den.
9. Duschen vor dem Schwim­men ist Pflicht, Duschen nach dem Schwim­men ist nicht mög­lich.
10. Der vor­ge­schrie­be­ne Sicher­heits­ab­stand von 1,5 m ist unbe­dingt in allen Räu­men ein­zu­hal­ten. Die vor­ge­schrie­be­ne und gekenn­zeich­ne­te Wege­füh­rung ist unbe­dingt zu beach­ten. In engen Räu­men ist zu war­ten bis anwe­sen­de Per­so­nen sich ent­fernt haben.
11. Auch in Schwimm­be­cken gibt es Zugangs­be­schrän­kun­gen. Die Hin­wei­se des Per­so­nals sind zu beach­ten.
12. Der Ver­leih von Schwimmu­ten­si­li­en ist nicht gestat­tet.
13. Auch auf dem Becken­um­gang sind enge Begeg­nun­gen zu ver­mei­den und die gesam­te Brei­te zum Aus­wei­chen zu nut­zen.
14. Die Benut­zung der öffent­li­chen Haar­fö­ne ist nicht erlaubt.
15. Die Schwimm­hal­le ist nach dem Schwim­men unver­züg­lich zu ver­las­sen und Men­schen­an­samm­lun­gen sind zu vermeiden.