Der Fastenmonat Ramadan beginnt heute für viele Muslime im Märkischen Kreis. Durch die Corona-Pandemie ist auch in diesem Jahr vieles anders als gewohnt. Der Kreis appelliert, sich auch während des Ramadans an die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum zu halten.
Der Ramadan ist wichtiger Bestandteil des islamischen Glaubens. Schon im Vorjahr war der Fastenmonat aufgrund der Corona-Pandemie von vielen Einschränkungen betroffen. Die Fastenzeit der Muslime wird auch in diesem Jahr anders sein, als viele sie kennen. Der Krisenstab des Märkischen Kreises appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, ihre religiösen Pflichten und Gebete in der Moschee oder privat mit dem eigenen Hausstand zu verrichten. Auf die Einladung von Freunden und Familien, um gemeinsam das Fasten zu brechen, sollte aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation verzichtet werden.
Die von § 1 Abs. 3 der CoronaSchVO getroffenen Regelungen für Gottesdienste und andere Versammlungen zur Religionsausübung werden von der durch den Märkischen Kreis erlassenen Allgemeinverfügung nicht berührt. Der Besuch eines Gottesdienstes oder einer anderen Versammlung zur Religionsausübung nach § 1 Abs. 3 der CoronaSchVO unterliegt dem Buchstaben h) der Ausnahmen zu Punkt I der Allgemeinverfügung.
Hierbei liegt ein gewichtiger Grund vor, sich von der Gebetsstätte auch nach 21 Uhr auf direktem Wege nach Hause zu begeben – das heißt, für die An- und Abreise sind die Besucher der Gottesdienste von der Ausgangssperre befreit. Moscheevereine können Bescheinigungen ausstellen. Eine glaubwürdige Erklärung reicht als Begründung aus.
Allerdings ist zwischen religiösem Handeln im engeren Sinne und daran anschließenden Aktivitäten mit mehr weltlichem Charakter stringent zu unterscheiden. Es besteht insoweit kein Widerspruch zwischen der Religionsausübung und der Ausgangssperre. Nicht zulässig sind demnach Familienzusammenkünfte im privaten Bereich über die Kontaktbeschränkungen der Coronaschutzverordnung des Landes und die Allgemeinverfügung des Kreises hinaus.
„Wir wünschen allen Muslimen in unserem Kreis – trotz der herausfordernden Situation – eine gesegnete und sichere Fastenzeit“, teilt der Märkische Kreis mit. „Bitte bleiben Sie gesund und sorgen Sie dafür, dass auch andere gesund bleiben!“