Der Märkische Kreis erweitert in Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium seine Allgemeinverfügung. Zudem gehen die weiterführenden Schulen, die Grundschulen und die Förderschulen – ausgenommen sind die Abschlussklassen – ab Mittwoch in den Distanzunterricht.
Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen haben Bund und Länder eine Verschärfung der geltenden Maßnahmen beschlossen. In NRW soll voraussichtlich ab dem 29. März (Stand Dienstag, 12 Uhr) die sogenannte „Notbremse“ in Kraft treten.
Der Märkische Kreis hat darüber hinaus im engen Austausch mit dem NRW-Gesundheitsministerium seine Allgemeinverfügung erweitert. Für Termine bei Friseuren und körpernahen Dienstleistungen nach Paragraf 12 der NRW-Coronaschutzverordnung muss demnach ein tagesaktueller, negativer Schnelltest vorgelegt oder vor Ort ein Selbsttest durchgeführt werden. Diese Regelung gilt ab Samstag, 27. März.
Darüber hinaus hat der Märkische Kreis mit dem NRW-Gesundheitsministerium abgestimmt, dass die weiterführenden Schulen, die Grundschulen und die Förderschulen ab Mittwoch, 24. März, in den Distanzunterricht gehen werden. Ausgenommen sind die Abschlussklassen.
In Bezug auf Kindertageseinrichtungen bleibt es den Eltern freigestellt, ob sie ihre Kinder in die Kitas bringen.
Über sämtliche Maßnahmen sind die Bürgermeisterin sowie die Bürgermeister der 15 Städte und Gemeinden am Dienstagmorgen in einer gemeinsamen Videokonferenz informiert worden.